Hallo,
ich hoffe diese Frage kann beantwortet werden, denn durch meine Suche im Internet bin ich noch nicht viel schlauer geworden.
Angenommen A arbeitet Schicht. Laut Gesetz darf A ja nur werktags zwischen 6-20 Uhr arbeiten. Die im MuSchG gennaten Ausnahmeregelungen würden hier nicht greifen.
Folgende Arbeiteszeiten liegen vor Frühschicht 6:00-14:30, Spätschicht 14:30-23:00 und Nachtschicht von 23:00-6:00Uhr.
Bei der Frühschicht kommt es ja nun zu keinen Problemen, auf der Spät würde A ganz normal um 14:30 Uhr anfangen und um 20 Uhr die Arbeit beenden. Nachtschicht ist laut dem MuSchG ja dann tabu.
Wie läuft das nun mit der fehlenden Arbeitszeit? Also 3 Stunden auf der Spät und die 7 Stunden auf der Nachschicht? Muss A diese Zeit anderweitig hereinarbeiten? Also zum Beispiel am Tag nach der Spätschicht nicht auf Nacht, sondern auf Frühschicht natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhepause. Oder verfällt ein Anspruch gegenüber A?
Genauso würde diese Frage natürlich auch greifen, wenn A an einem Sonntag bzw an einem Feiertag normalerweise Dienst hätte.
Wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 37,5 Stunden
Und wie sieht es mit den Zulagen aus, welche Aufgrund des MuSchG nicht erabeitet werden können?
Hoffe es findet sich jemand der selbst schon die Erfahrung gemacht hat, oder jemand der die genauen Gesetze dazu kennt.
Danke Ben