Arbeitszeiterfassung

Hallo,
folgende Situation:
Ein Betrieb führt in der Verwaltung eine Arbeitszeiterfassung ein, alle anderen Betriebsteile haben diese schon längst. Vor der Einführung der Arbeitszeiterfassung wurden Überstunden der Verwaltungs-Angestellen nicht erfasst, dem entsprechend gab es auch keine „Vergütung“ in Form von Freizeitausgleich oder Auszahlung.
Wie schaut es rechtlich aus, wenn die Überstunden erfasst werden?

Angenommen die Geschäftsleitung schmettert entsprechende Anfragen nach Freizeitausgleich mit der Begründung ab, dass im Arbeitsvertrag auf eine „gewisse Anzahl zu leistender Überstunden“ (nicht näher definiert) bezug genommen wird.
Ist die rechtliche Lage dann noch die gleiche wie oben?

Vielen Dank für eure Hilfe!
MSP

Hallo

Ob eine Vergütungspflicht besteht, hängt zumindest nicht von der Frage ab, ob die Überstunden erfasst werden oder nicht. Ob die arbeitsvertragliche Klausel (teil)unwirksam ist, müßte man im konkreten Falle prüfen lassen. Hier wird es entscheidend darauf ankommen, wie „gut“ der Job und die Überstunden inklusive bezahlt ist.

Gruß,
LeoLo