Theoretischer Fall:
Ein Unternehmen ohne Betriebsrat.
Der Arbeitgeber führt eine Zeiterfassung ein. Diese ist so eingestellt, dass bei 1 Minute Verspätung 15 Minuten abgezogen werden, Überstunden hingegen werden erst ab 30 Minuten je Tag gezählt.
In den Arbeitsverträgen ist eine solche Regelung nicht vorgesehen.
Bisher wurde die Erfassung händisch Minutengenau durchgeführt.
Ist das rechtlich erlaubt?
Viele Grüße,
Sebastian
Einfach dreist
Hallo,
Der Arbeitgeber führt eine Zeiterfassung ein. Diese ist so
eingestellt, dass bei 1 Minute Verspätung 15 Minuten abgezogen
werden, Überstunden hingegen werden erst ab 30 Minuten je Tag
gezählt.
Ich finde das echt dreist. Keine Ahnung warum ein AG sowas macht. An den technischen Möglichkeiten solcher Geräte kanns ja wohl nicht liegen. Zumindest kann mir keiner erzählen, dass hochmoderne Geräte nicht das können, was die alten Stempelmaschinen schon locker hinbekommen haben - minutengenaues Erfassen der Zeit.
Ist das rechtlich erlaubt?
Kann ich mir nicht vorstellen. Man kann doch nicht einfach per Zeitmaschine (
Moin, Sebastian,
Die Frage die sich aus meiner Sicht stellt ist, mit welcher
Rechtslage man einen solchen hypothetischen Arbeitgeber
konfrontieren könnte.
so stellt sich die Frage nicht. Der Arbeitgeber müsste darlegen, was ihn dazu berechtigt, an der erfassten Arbeitszeit nach Belieben herumzuschnippeln. Solange das in keiner Arbeitsordnung festgelegt und von den Mitarbeitern unterschrieben ist (blöd müssten sie sein), kann er herumrechnen, was immer er will: Bezahlt wird nach tatsächlicher Arbeitszeit. Das allerdings ist so selbstverständlich, dass es kaum als Gesetz formuliert sein wird.
Ich kenne ähnliche Regelungen noch aus der Zeit, als die Lohnzettel per Hand berechnet wurden, da wollte man dem Lohnschreiber nicht zumuten, 53/60 eines Stundenlohnes zu kalkulieren. Beim heutigen Stand der Zeiterfassung ist dieses Argumetn hinfällig.
Gruß Ralf