Arbeitszeiterfassung

Hallo Liebe Community,

folgende theoretische frage:

In wie weit ist ein Arbeitgeber dazu berrechtigt die Arbeitszeit und Aktivitäten eines AN´s über seine z.b. Login-Daten am Arbeits PC sowie der Aktivität auf dem Computer nachzuvollziehen ?

Ist der AG theoretisch dazu in der Lage den AN per zusatz vereinbarrung zu einem Regelmässigen, an und abmelden (Morgens, Mittags, Abends) per e-Mail die der AN schreiben muss zu verpflichten ?

Lg

Hallo

Ist der AG theoretisch dazu in der Lage den AN per zusatz
vereinbarrung zu einem Regelmässigen, an und abmelden
(Morgens, Mittags, Abends) per e-Mail die der AN schreiben
muss zu verpflichten ?

Ja.

Gruß,
LeoLo