Hallo Liebe Community,
folgende theoretische frage:
In wie weit ist ein Arbeitgeber dazu berrechtigt die Arbeitszeit und Aktivitäten eines AN´s über seine z.b. Login-Daten am Arbeits PC sowie der Aktivität auf dem Computer nachzuvollziehen ?
Ist der AG theoretisch dazu in der Lage den AN per zusatz vereinbarrung zu einem Regelmässigen, an und abmelden (Morgens, Mittags, Abends) per e-Mail die der AN schreiben muss zu verpflichten ?
Lg