Arbeitszeiterfassung

hallo,
ich habe eine Frage zur Arbeitszeiterfassung.
Beispiel: österreichische Firma mit Sitz in Wien hat selbstständige Tochterfirmen in der Slowakei und Rumanien.
Besteht die Möglichkeit die Arbeitszeiten der Mitarbeiter in Rumänien und in der Slowakei in der österreichischen Datenbank der Firma einzutragen ohne dass diese Mitarbeiter ins österreichische Arbeitsrecht hineinfallen?

Guten Morgen,

da ich in detschland ansässig bin, kann ich leider zum östereichischen Recht nichts sagen.
Mir scheint es aber doch egal, wo die Abeitszeiten hinterlegt sind. Wichtig sollte doch sein, wo die Mitarbeiter beschäftigt sind.

Viele Grüße

Hartmut D

Hallo Hartmut,
ich habe mir das auch so gedacht, da ich der meinung bin es handelt sich schlussendlich um eine archivierung.
Wie wäre die Situation in Deutschland zu klären?

Lg

Hallo,

tut mir leid, Ihre Frage ist zu speziell. Vielleicht mal in einem österreichichen Forum versuchen.

Viel Erfolg.

Hallo,

leider kann ich Ihnen beim österreichischen Arbeitsrecht nicht weiterhelfen, da ich hier noch keine Erfahrungen besitze…

Aus Deutschland kann ich nur sagen, dass der Sitz der zentralen Datenbank zur Datenübermittllung nicht unbedingt ausschlaggebend für die Anwendung des Arbeitsrechts ist.

Beste Grüße.

Hallo,

auch genauso, wo die aten gehalten (bzw. archiviert)werden, ist egal, wichtig ist, wo die Arneitnehmer angestellt sind.

Viele Grüße

Hartmut

Hallo,

das kann ich leider nicht beantworten.

Sorry, und viele Grüße

Peter

Zu dieser Frage kann ich leider keine Antwort geben. Sorry und herzliche Grüße!

Keine Antwort möglich.

Rumänien und in der Slowakei in der österreichischen Datenbank

der Firma einzutragen ohne dass diese Mitarbeiter ins
österreichische Arbeitsrecht hineinfallen?