Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, daß ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern unisono die 40Std.-Woche bei Gleitzeit verabredet hat die lediglich duch die Dauer der Anwesenhaeit auf sog. Stundenzetteln nachgewiesen wird. Ein einzelner Abteilungsleiter verlangt aber nun von einzelnen MA seiner Abteilung , dass diese nun täglich ihre Ankunfts und Ausgangszeiten notieren und ihm vorlegen.
Ist dies aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz eigentlich zulässig ?
Der CEO ist darüber nicht inforrmiert…
Ein einzelner
Abteilungsleiter verlangt aber nun von einzelnen MA seiner
Abteilung , dass diese nun täglich ihre Ankunfts und
Ausgangszeiten notieren und ihm vorlegen.
Das kann man auch Positiv sehen.
Mehrarbeit/Überstunden die dem Arbeitgeber bekannt sind, sind zu vergüten.
nehmen wir einmal an, daß ein Unternehmen mit seinen
Mitarbeitern unisono die 40Std.-Woche bei Gleitzeit verabredet
hat die lediglich duch die Dauer der Anwesenhaeit auf sog.
Stundenzetteln nachgewiesen wird.
Ist das so irgendwo schriftlich niedergelegt oder wurde das nur so praktiziert ?
Ein einzelner
Abteilungsleiter verlangt aber nun von einzelnen MA seiner
Abteilung , dass diese nun täglich ihre Ankunfts und
Ausgangszeiten notieren und ihm vorlegen.
Verlangen kann man viel…
Ist dies aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz eigentlich
zulässig ?
In den allermeisten denkbaren Konstellationen dürfte die „Gleichbehandlung“ der falsche Ansatz sein. Hier geht es um konkrete individualrechtliche arbeitsrechtliche Ansprüche der AN und -sofern der Betrieb einen BR hat - auch um kollektivrechtliche Mitbestimmungsrechte des BR.