Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, daß ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern unisono die 40Std.-Woche bei Gleitzeit verabredet hat die lediglich duch die Dauer der Anwesenhaeit auf sog. Stundenzetteln nachgewiesen wird. Ein einzelner Abteilungsleiter verlangt aber nun von einzelnen MA seiner Abteilung , dass diese nun täglich ihre Ankunfts und Ausgangszeiten notieren und ihm vorlegen.
Ist dies aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz eigentlich zulässig ?
Der CEO ist darüber nicht inforrmiert…
LG
makhl