Arbeitszeiterfassung - Taktung Stempeluhr

Hallo zusammen,
dürfen Arbeitgeber regelmäßig ihre Arbeitnehmer durch eine ungünstige Taktung der Stempeluhren benachteiligen oder gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf eine minutengenaue Taktung.

Auch hallo.

dürfen Arbeitgeber regelmäßig ihre Arbeitnehmer durch eine
ungünstige Taktung der Stempeluhren benachteiligen

Wodurch drückt sich die Benachteiligung aus ? In geringerem Lohn ?

oder gibt
es einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf eine
minutengenaue Taktung.

Auf Seiten der AN kann die Manipulation der Uhr jedenfalls die
Arbeit kosten: http://blog.blindwerk.de/?p=516
Seitens der AG sollte also von minutengenauer Taktung ausgegangen werden.
Aber das will aller Voraussicht nach bewiesen werden…

HTH
mfg M.L.

Hallo M.L.,

Seitens der AG sollte also von minutengenauer Taktung
ausgegangen werden.
Aber das will aller Voraussicht nach bewiesen werden…

Alte Zeiterfassungssysteme hatten in der Vergangenheit in der Regel eine 3 Minuten Taktung. Ehrlich gesagt ist die Taktung - so immer gleichmäßig - im Jahresschnitt auch relativ gleichgültig, da sich die Streuungen über die Intervalle hinweg statistisch ausgleichen sollten.

Außer natürlich bei den Arbeitnehmern, die bereits 5 Min. vor Umsprung an der Stempeluhr anstehen. Alles schon erlebt …

Grüße
Jürgen

Hallo nochmal.

Alte Zeiterfassungssysteme hatten in der Vergangenheit :in der Regel eine 3 Minuten Taktung.

Kann sein :wink:
Die böse Hinteridee war eher, dass die Uhren -zwecks Kündigungsgründen und damit Personalabbau- seitens des AG manipuliert werden. Wie sollte ein AN denn da das Gegenteil beweisen …?

mfg M.L.