HAllo,
wie sieht das eigentlich aus, der BAT ist doch für die Länder auch schon gekündigt und es existiert noch kein neuer Tarifvertrag.
Könnte jetzt ein Arbeitgeber bei einer Höhergruppierung mehr Stunden verlangen, obwohl im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers drin steht: angestellt gemäß BAT?
Wie könnte ein Arbeitnehmer der geforderten Mehrarbeit entgegen treten?
Nur durch den Gang zum Arbeitsgericht?
„Im Bereich der VKA kann auf landesbezirklicher Ebene die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden verlängert werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigen“
Also kann dein AG das IMHO nicht alleine bestimmen.
„Im Bereich der VKA kann auf landesbezirklicher Ebene die
regelmässige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden
verlängert werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien darauf
verständigen“
und wenn kein TV existiert ?
Also kann dein AG das IMHO nicht alleine bestimmen.
ich glaube im vorliegenden Fall kann es wieder einzelvertraglich bzw. mit einer Betreibsvereinbarung geregelt werden.
„Im Bereich der VKA kann auf landesbezirklicher Ebene die
regelmässige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden
verlängert werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien darauf
verständigen“
—> das bezieht sich auf den neuen Tarifvertrag (TVöD) der ja eben für die Länder nicht gilt! Und noch dazu ist ein Bundesland kein Kommunaler Arbeitgeber (VKA = Vereinigung kommunaler Arbeitgeber)
Wenn Dein Arbeitsvertrag auf der Grundlage des BAT geschlossen
wurde wirkt diese Regelung m. E. zunächst einmal nach.
Imho wirkt er nicht nach (hat man mir zumindest so erzählt - von Verdi als auch vom entsprechenden Vorgesetzten aus). Wie sollte sich auch ein alter Vertrag, der gekündigt ist, auf den Abschluß eines neuen auswirken? Das Nachwirken bezieht sich nur auf die bestehenden Arbeitsverträge, die sich durch die Kündigung des tarifvertrags natürlich nicht ändern.
Hast Du Dich um die neue Stelle beworben oder handelt es sich
um einen Zeit-/Bewährungsaufstieg?
Mir hat man gesagt (die gleichen Leute wie oben), daß es bei gekündigtem Tarifvertrag keinen Bewährungsaufstieg mehr gibt und eine Beförderung (oder eine neue Stelle) automatisch zu einem neuen Arbeitsvertrag führt, der logischerweise nicht mehr dem alten, gekündigten Tarifvertrqag entspricht. Und sich damit auch die Arbeitszeitregelung etc. ändert.