Arbeitszeitfenster 24 Stunden

Hallo,

ich habe mal gehört, es gibt Arbeitsverträge (40 Wochenstunden), in denen ist ein Arbeitszeitfenster von 24 Stunden vereinbart, tatsächlich ist dies aber zwischen 6 Uhr und 22:30 Uhr. Die täglichen Arbeitszeiten differieren ständig, man bekommt seine Arbeitszeiten 3 Wochen im Vorraus mitgeiteilt. Die Arbeitszeit liegt bei täglichen 8 Stunden plus 30 min Mittagspause. Kann mir jemand sagen, was daran rechtens ist bzw. wo man Informationen über die Rechtslage erhält. Kann man Forderungen geltend machen, wenn man verheiratet ist und ein Kleinkind hat? Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke im Vorraus.

Hallo,

das ist Abrufarbeit und nach § 12 TzBfG im Grundsatz so zulässig. Die
Arbeitszeit könnte auch viel kürzer festgelegt sein.

Die Einteilung muss nach billigem Ermessen erfolgen, d.h. das kann dazu
führen, dass für manche AN auf Kosten anderer AN Rücksicht genommen
werden muss.

Das Kleinkind ist bei Verheirateten im allgemeinen kein Grund, da es ja
betreut wird.

Grüße
EK