Arbeitszeitgesetz

Hallo Leutz,

mal einen rein fiktiven Fall:

Es bekommt jemand 400 Sozialstunden von einem Richter aufgebrummt. Bei Urteilsvergabe war der jenige arbeitssuchend gemeldet. Nun bekommt er von der Gerichtshilfe eine Stelle, wo die Stunden abgeleistet werden sollen. Doch noch am selben Tag unterschreibt der jenige einen Arbeitsvertrag.

Aufgrund der Arbeitszeiten in der neuen Firma ist es ihm nun nicht möglich die Sozialstunden abzuleisten.

Darauf schlägt der Gerichtshelfer (NICHT Bewährungshelfer) vor, die Stunden am Samstag und Sonntag abzuleisten.

Meine Frage nun, kommt man da nicht in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz? Würde der jenige 10 Stunden täglich arbeiten (Mo bis Frei), könnte er ja rein theoretisch noch 10 Stunden am Wochenende arbeiten (hier Sozialstunden). Und sind Sozialstunden für das Arbeitszeitgesetz auch ganz normale Arbeitsstunden?
Wäre das so richtig, dann gäbe es ja noch das Problem, dass man innerhalb von 6 Monaten die Stunden ausgleichen müsste ==> Nach § 3 ArbZG! Aber wo baut man die Stunden ab bzw. gleicht sie aus? Wohl kaum beim neuen Arbeitgeber, oder?

Gruss Daniel

Netter Versuch
Hi!

Nette Idee, nur ist man kein Arbeitnehmer im Sinne des ArbZG ( http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__2.html), wenn man Sozis ableistet, insofern erübrigt sich das Ganze…

Gruß
Guido

Ein Versuch ist es immer wert.
Hi,

aber es muss doch auch eine Regelung sprich Gesetz geben, dass „normalmenschliche“ Arbeitzzeiten für Sozialstunden regelt?

Oder ist das alles auf freiwilliger Basis? Wenn man z.B. eine 50Std/Woch hat, kann man jemanden nur eine bestimmte Anzahl an Sozialstunden am Wocheende zumuten? Gibt es da nirgends eine Regelung? Alles nur „Richterrecht“?

Sorry, dass das jetzt kein Arbeitsrecht mehr ist…

Gruss Daniel

Ach,l ich dachte, es sollte bestrafen
Hi!

aber es muss doch auch eine Regelung sprich Gesetz geben, dass
„normalmenschliche“ Arbeitzzeiten für Sozialstunden regelt?

Sorry, ich dachte, es solle sich bei den Sozia um eine Art Strafe handeln - da habe ich wohl etwas falsch verstanden.

Oder ist das alles auf freiwilliger Basis? Wenn man z.B. eine
50Std/Woch hat, kann man jemanden nur eine bestimmte Anzahl an
Sozialstunden am Wocheende zumuten?

Frage das mal leitende Angestellte, die (völlig legal!) 70 Std. in der Woche arbeiten…

Gruß
Guido

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Die Welt ist unmenschlich und gesetzlos
Hallo,

aber es muss doch auch eine Regelung sprich Gesetz geben, dass
„normalmenschliche“ Arbeitzzeiten für Sozialstunden regelt?

jemand, der zu 400 Sozialstunden verurteilt wurde, beruft sich plötzlich auf Gesetz und Menschlichkeit? Mir kommen die Tränen.

Für 400 Sozialstunden muss das Gesetz schon massiv verletzt worden sein und vermutlich geht es hier nicht nur um Schwarfahren und Ladendiebstahl. Das ist jetzt die Quittung dafür. Augen zu und durch und künftig dem Pfad der Tugend folgen. Dann hat die Strafe seine Wirkung erzielt.

Wenn ich das Gejammere so höre, frage ich mich, ob nicht Haft die geeignetere Strafe gewesen wäre.

Kopfschüttel …

S.J.

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Hallo,

aber es muss doch auch eine Regelung sprich Gesetz geben, dass
„normalmenschliche“ Arbeitzzeiten für Sozialstunden regelt?

jemand, der zu 400 Sozialstunden verurteilt wurde, beruft sich
plötzlich auf Gesetz und Menschlichkeit? Mir kommen die
Tränen.

Auch der Schuldige hat Recht auf einen fairen Prozess, oder?

Für 400 Sozialstunden muss das Gesetz schon massiv verletzt
worden sein und vermutlich geht es hier nicht nur um
Schwarfahren und Ladendiebstahl. Das ist jetzt die Quittung
dafür. Augen zu und durch und künftig dem Pfad der Tugend
folgen. Dann hat die Strafe seine Wirkung erzielt.

Die Zahl ist rein fiktiv. Die genaue Anzahl wurde mir nicht verraten. Ich dachte mir, ich dramatisiere mal etwas übertrieben.

Wenn ich das Gejammere so höre, frage ich mich, ob nicht Haft
die geeignetere Strafe gewesen wäre.

Haft gab es zusätzlich (Bewährung), aber es ist schon ne harte Strafe, wenn ein Mitarbeiter neben einer 50 Stunden Woche Sozialstunden machen muss…

Kopfschüttel …

Was schüttelste den Kopf. Wir sind in Deutschland!

Außerdem hast du meine Frage nicht beantwortet. Rumjammern könnt ihr alle, aber mal ne richtige Antwort gegen wohl nicht.

Gruss Daniel

Frage nicht beantwortet!

Hi!

aber es muss doch auch eine Regelung sprich Gesetz geben, dass
„normalmenschliche“ Arbeitzzeiten für Sozialstunden regelt?

Sorry, ich dachte, es solle sich bei den Sozia um eine Art
Strafe handeln - da habe ich wohl etwas falsch verstanden.

Nein das nicht, aber man kann wohl unmöglich 16 Stunden am Tag Sozialstunden machen, oder? Da muss es doch auch eine gesetzliche Regelung geben. Danach habe ich gefragt.

Oder ist das alles auf freiwilliger Basis? Wenn man z.B. eine
50Std/Woch hat, kann man jemanden nur eine bestimmte Anzahl an
Sozialstunden am Wocheende zumuten?

Frage das mal leitende Angestellte, die (völlig legal!) 70
Std. in der Woche arbeiten…

Wir reden hier ja nicht vom Arbeitszeitgesetz! Die Frage ist mittlerweile geklährt. Sondern von einer allgemeinen gesetzlichen Regelung, die für alle Menschen gleich gelten sollte.

Ich finde es schade, das die Leute immer nur was zu motzen haben. Ständig wird man kritisiert, man solle sich doch zufrieden geben mit dem was man hat und dergleichen. Aber eine fachliche Antwort, ja gar eine Antwort auf meine Fragen hat wohl keiner.

Gruss Daniel

Hallo Guido,

Sorry, ich dachte, es solle sich bei den Sozia um eine Art
Strafe handeln - da habe ich wohl etwas falsch verstanden.

Da taucht aber eine Frage auf, die mir so nicht bewusst geworden wäre.
Es ist eben ein Unterschied, ob jemand die Sozialstunden NACH seiner normalen Arbeitszeit ableisten muss oder - weil eh arbeitslos - sie tagsüber, wenn dem Leistenden eh nichts gescheites einfällt, auf einer A…backe abreißt.
Wäre mal eine Frage für das nächsten „Juristentagstreffen“.
Gruß
Markoliner

Hallo,

jemand, der zu 400 Sozialstunden verurteilt wurde, beruft sich
plötzlich auf Gesetz und Menschlichkeit? Mir kommen die
Tränen.

Auch der Schuldige hat Recht auf einen fairen Prozess, oder?

den hat er ja wohl gehabt.

Die Zahl ist rein fiktiv. Die genaue Anzahl wurde mir nicht
verraten. Ich dachte mir, ich dramatisiere mal etwas
übertrieben.
Haft gab es zusätzlich (Bewährung), aber es ist schon ne harte
Strafe, wenn ein Mitarbeiter neben einer 50 Stunden Woche
Sozialstunden machen muss…

Na dann war es ganz sicher kein Ladendiebstahl oder der Verurteilte hat bereits eine längere „Karriere“ hinter sich. Harte Strafen sehen im übrigen ganz anders aus.

Was schüttelste den Kopf. Wir sind in Deutschland!

Und da darf man nicht den Kopf schütteln? In anderen Ländern ist das Strafrecht deutlich strenger.

Außerdem hast du meine Frage nicht beantwortet. Rumjammern
könnt ihr alle, aber mal ne richtige Antwort gegen wohl nicht.

Die hast Du schon längst bekommen.

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Hallo

meines Wissens nach gibt es ein Betriebsverfassungsgesetz welches auch die Arbeitszeit regelt. Das ist der Rahmen, alles andere regeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Wenn also jemand vertraglich angestellt ist, so darf er in diesem Unternehmen eine gewisse Zeit arbeiten und muß dann eine gewisse Ruhezeit einhalten. Um seine Arbeitskraft zu regenerieren für das Unternehmen.

Das hintert aber die Person nicht daran bei einen 2. Unternehmen oder selständig nach seiner Tätigkeit in Unternehmen 1 tätig zu werden. Es sei denn es ist ihm vertraglich verboten.

Dies gilt nicht für soziale und ehrenamtliche Tätigkeiten. So darf man sich nach seiner Arbeit ehrenamtlich in einem Verein oder Sozialeinrichtung oder Kirche betätigen.

Es verbietet ja der Tarifvertrag auch nicht das Jemand bis morgens um 4:00 Uhr in die Disco geht und 6:00 Uhr zur Arbeit.

Für Selbstständige gibt es auch keine Arbeitszeitregelung, die arbeiten zum Teil 12 bis 16 Stunden am Tag um über die Runden zu kommen. Das interessiert keinen.

Diese erwähnten Sozialstunden sind als Strafe gedacht und sollen weh tun, dass ist der Sinn der Sache.

Klar hat jeder Rechte. Nur komisch das bei einem Discobesuch oder einer Kneipentour bis in den Morgen nicht an die Plicht gedacht wird, dass man seine Arbeitskraft mit voller Leistung im Anschluß dem Arbeitgeger vertraglich zugesichert hat.

Aber bei Sozialstunden am Wochenende plötzlich seine Rechte einfalle, weil man nicht in die Kneipe oder Disco kann.

Sorry ich bin kein Rechtsanwalt und das was ich hier schreibe ist meine ganz persönliche Meinung. An gegebener Stelle soll man auch auf seine Rechte pochen und nicht alles hinnehmen und sich wehren.

Man sollte aber auch nicht nur das Brett da bohren wollen wo es am dünnsten ist. Vielleicht hätte man bei der Ursache für die Strafe Sozialstunden schon mal überlegen sollen ob es Recht ist was man tut. Es hätte auch eine hohe Geldstrafe werden können, mit Schulden bis zum Sankt Nimmerleins Tag.

Als man den Beschuldigten die Strafe aufgebrummt hat war er ALG II Empfänger und somit einsatzbereit ohne Zeitprobleme. Das er dann bei Antritt der Sozialstunden wieder Arbeit hatte konnte nicht vorher gesehen werden. Das Problem dafür liegt jetzt beim Beschuldigten es zu lösen in einer Art und Weise die es ihm erlaubt die Strafe abzuarbeiten. Dafür kann man dem Gericht (Richter) nicht die Schuld zuweisen. Die „Schei…“ hat der Beschuldigte gebaut und dafür gab es Strafe. Also vorher überlegen…!

Gruß
unverkennbar

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Hallo,

meines Wissens nach gibt es ein Betriebsverfassungsgesetz
welches auch die Arbeitszeit regelt. Das ist der Rahmen,

Nö, das BetrVG regelt die Arbeitszeit nicht http://www.buzer.de/gesetz/4043/index.htm … und den Rahmen für die Arbeitnhemer bildet das Arbeitszeitgesetz.

Wenn also jemand vertraglich angestellt ist, so darf er in
diesem Unternehmen eine gewisse Zeit arbeiten und muß dann
eine gewisse Ruhezeit einhalten. Um seine Arbeitskraft zu
regenerieren für das Unternehmen.

Das gilt aber nur für Arbeitnehmer.

Das hintert aber die Person nicht daran bei einen 2.
Unternehmen … nach seiner Tätigkeit in
Unternehmen 1 tätig zu werden.

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes würden die Tätigkeit als AN in einer anderen Firma sehr wohl eingrenzen bzw. verhindern, wenn sie dadurch überschritten werden würden.

MfG

kein Arbeitsrecht
Hi,

Aber eine fachliche Antwort,

Gäbe es von einem Anwalt (m.E. einen für Strafrecht) …

ja gar eine Antwort auf meine Fragen hat
wohl keiner.

Dann versuchs halt in einem Forum für Strafrecht wie es z.B. hier http://www.recht.de/phpbb/ eins gibt. Arbeitsrechtlich kommen wir ja offensichtlich nicht weiter.

MfG

Darauf schlägt der Gerichtshelfer (NICHT Bewährungshelfer)
vor, die Stunden am Samstag und Sonntag abzuleisten.

Wieviele Stunden am Samstag und Sonntag verlangt der Gerichtshelfer denn?

Ich denke, dass er von 8 Stunden je Tag ausgeht. Dann ist die Sache doch nach einem halben Jahr gegessen.
Sicher müssen die Stunden auch nicht im Steinbruch abgeleistet werden.

Ich denke, dass es durchaus zuzumuten ist, für ein halbes Jahr auf seine Wochenenden teilweise zu verzichten. Es wird sicher keine Nachtarbeit o.ä. bei den Sozialstunden verlangt, so dass der AN sich nach den Sozialstunden auch noch erholen kann.

Ich würde ihm den Rat geben, sich der Strafe zu stellen und es schnell durchzuziehen. Solche Ausflüchte, wie hier gesucht werden, zeigen oher, dass er gar nicht eingesehen hat, dass er Mist gebaut hat.

Grüße

Holygrail

Für Selbstständige gibt es auch keine Arbeitszeitregelung, die
arbeiten zum Teil 12 bis 16 Stunden am Tag um über die Runden
zu kommen. Das interessiert keinen.

Ja, leider. *heul

Als man den Beschuldigten die Strafe aufgebrummt hat war er
ALG II Empfänger und somit einsatzbereit ohne Zeitprobleme.
Das er dann bei Antritt der Sozialstunden wieder Arbeit hatte
konnte nicht vorher gesehen werden. Das Problem dafür liegt
jetzt beim Beschuldigten es zu lösen in einer Art und Weise
die es ihm erlaubt die Strafe abzuarbeiten. Dafür kann man dem
Gericht (Richter) nicht die Schuld zuweisen. Die „Schei…“
hat der Beschuldigte gebaut und dafür gab es Strafe. Also
vorher überlegen…!

Damit kann ich was anfangen. Ich muss dem Jung ja eine weise Antwort geben. Da ich da nicht drauf gekommen bin… Vielen Dank.

Gruss Daniel