Hallo
meines Wissens nach gibt es ein Betriebsverfassungsgesetz welches auch die Arbeitszeit regelt. Das ist der Rahmen, alles andere regeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Wenn also jemand vertraglich angestellt ist, so darf er in diesem Unternehmen eine gewisse Zeit arbeiten und muß dann eine gewisse Ruhezeit einhalten. Um seine Arbeitskraft zu regenerieren für das Unternehmen.
Das hintert aber die Person nicht daran bei einen 2. Unternehmen oder selständig nach seiner Tätigkeit in Unternehmen 1 tätig zu werden. Es sei denn es ist ihm vertraglich verboten.
Dies gilt nicht für soziale und ehrenamtliche Tätigkeiten. So darf man sich nach seiner Arbeit ehrenamtlich in einem Verein oder Sozialeinrichtung oder Kirche betätigen.
Es verbietet ja der Tarifvertrag auch nicht das Jemand bis morgens um 4:00 Uhr in die Disco geht und 6:00 Uhr zur Arbeit.
Für Selbstständige gibt es auch keine Arbeitszeitregelung, die arbeiten zum Teil 12 bis 16 Stunden am Tag um über die Runden zu kommen. Das interessiert keinen.
Diese erwähnten Sozialstunden sind als Strafe gedacht und sollen weh tun, dass ist der Sinn der Sache.
Klar hat jeder Rechte. Nur komisch das bei einem Discobesuch oder einer Kneipentour bis in den Morgen nicht an die Plicht gedacht wird, dass man seine Arbeitskraft mit voller Leistung im Anschluß dem Arbeitgeger vertraglich zugesichert hat.
Aber bei Sozialstunden am Wochenende plötzlich seine Rechte einfalle, weil man nicht in die Kneipe oder Disco kann.
Sorry ich bin kein Rechtsanwalt und das was ich hier schreibe ist meine ganz persönliche Meinung. An gegebener Stelle soll man auch auf seine Rechte pochen und nicht alles hinnehmen und sich wehren.
Man sollte aber auch nicht nur das Brett da bohren wollen wo es am dünnsten ist. Vielleicht hätte man bei der Ursache für die Strafe Sozialstunden schon mal überlegen sollen ob es Recht ist was man tut. Es hätte auch eine hohe Geldstrafe werden können, mit Schulden bis zum Sankt Nimmerleins Tag.
Als man den Beschuldigten die Strafe aufgebrummt hat war er ALG II Empfänger und somit einsatzbereit ohne Zeitprobleme. Das er dann bei Antritt der Sozialstunden wieder Arbeit hatte konnte nicht vorher gesehen werden. Das Problem dafür liegt jetzt beim Beschuldigten es zu lösen in einer Art und Weise die es ihm erlaubt die Strafe abzuarbeiten. Dafür kann man dem Gericht (Richter) nicht die Schuld zuweisen. Die „Schei…“ hat der Beschuldigte gebaut und dafür gab es Strafe. Also vorher überlegen…!
Gruß
unverkennbar