Arbeitszeitgesetz

Wenn man im Einzelhandel arbeitet und meistens donnerstags frei hat und dieser jetzt auf einen Feiertag fällt, hat man dann Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag oder nicht?
Vielen dank für eine kurze Rückantwort.
Gruß
W.G.

Hi,

ich glaube nicht, du musst die Arbeitszeit ja auch nicht nachholen, wenn ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt :wink: oder wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt ist halt auch doof. Ich habe Mittwochs immer frei, wenn Mittwochs ein Feiertag ist, habe ich auch pech :frowning:

Allerdings wenn es so etwas ist wie Überstunden frei, müsstest du die Überstunden gut geschrieben bekommen und sie ein andermal frei bekommen.
Z.B. stehen im Arbeisvertrag 40std.
du aber in der woche 48stunden arbeitest, und deswegen 1 Tag frei bekommst, bekommst du die überstunden gutgeschrieben.
Hast du aber 40std. drinne stehen und arbeitest 40std. passiert nichts.
Ist es so wie bei mir das 32std. drinne stehen und mündl. vereinbart ist, das man immer mittwoch frei hat, ist es halt mein pech wenn ein mittwoch ein feiertag ist.

grüße

Hallo

Nein, hat man nicht.

Das hat aber weniger mit dem (siehe Überschrift) Arbeitszeitgesetz sondern mehr mit dem http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html zu tun.

Zitat:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Wenn keine Arbeitszeit wegen des Feiertages ausfällt (man hat ja frei), ist auch nichts fortzuzahlen.

Tarifvertraglich anderslautende Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers sind nicht auszuschließen, mir aber noch nie unter die Augen gekommen… :smile:

Gruß,
LeoLo

Hallo

Allerdings wenn es so etwas ist wie Überstunden frei, müsstest
du die Überstunden gut geschrieben bekommen und sie ein
andermal frei bekommen.

Das ist falsch. Auch die Überstunden wären futsch. Allerdings wird es in der Realität selten vorkommen, daß man an einem Feiertag „überstundenfrei“ haben kann, ohne daß dadurch bewußt das EntFG umgangen werden soll. Undenkbar ist es aber nicht.

Gruß,
LeoLo

naja sieht bei mir anders aus, wenn ich genug überstunden habe bekommt ich standardgemäßt dafür einen Montag frei, da jeder Mitarbeiter seinen festen „überstundenfrei“ Tag hat.

Ist dieser Montag ein Feiertag an dem ich meine Überstunden abbauen müsste, werden die aufgehoben und in der nächsten Woche verbraucht.

grüße

1 „Gefällt mir“

Hallo LeoLo,

Wenn keine Arbeitszeit wegen des Feiertages ausfällt (man hat
ja frei), ist auch nichts fortzuzahlen.

Ganz offensichtlich liegst Du da leider richtig. Bei einer vertraglich vereinbarten 6-Tage-Woche (z.B. 6 x 7h) die jedoch öfters in 5 Tagen (5 x 8,4h) abgeleistet wird dürften die Chancen besser sein.
Leider ist das noch immer etwas ungerecht, bseonders, wenn ein MA seine 5 Tage von Mo-Fr, ein anderer von Mo-Sa abzuleisten hat. Da regeln auch Tarifverträge kaum etwas eindeutig.

Eindeutig dürfte den Anspruch auf den Feiertag nur haben, wer einen festen Rasterplan hat, der z.B. für den jeden 3. Donnerstag Dienst vorsieht. Wenn dann ausgerechnet dieser Donnerstag ein Feiertag ist - Glück gehabt.

Gruß

osmodius

1 „Gefällt mir“