Hallo,
nach Arbeitszeitgesetz ist die tägl. Arbeitszeit ja auf 10 Stunden begrenzt, Ausnahmen Notfälle.
Wenn die AN aber auf eigenen Wunsch hin die tägl. Arbeitszeit überschreiten, wäre das dann auch ein Gesetzverstoß?
Beispiel: AN arbeitet auswärts, arbeitet jeden Tag 12 Stunden, um seine 40 Stunden voll zu bekommen und entsprechend früher ins Wochenende fahren zu können?
Gruß
Holygrail
Hallo,
das ist nicht erlaubt. Sinn der Regelung ist der Schutz des Arbeitnehmers und u.a. auch die Vermeidung von Unfällen (wer ist nach über 10 Stunden noch wirklich konzentriert…).
Ausserdem wäre es für einen „Ausbeuter“ ein leichtes die Unterschrift zu erzwingen, dass man die langen Tage freiwillig macht…
Den Chef erwarten übrigens bei Verstössen (auch bei Pausenregelungen) recht saftige Bußgelder.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo,
Hallo
Den Chef erwarten übrigens bei Verstössen (auch bei
Pausenregelungen) recht saftige Bußgelder.
Bei „beharrlicher Wiederholung“ oder Vorsatz auch ein Strafverfahren (§ 23 ArbZG)
Viele Grüße
&Tschüß
Lumpi
Wolfgang