Arbeitszeitgesetz
Im Arbeitszeitgesetz ist enthalten, dass „die ausgestaltung einer Ruhezeit frei ist und der Mitarbeiter selbst entscheidet, wo und wie er die Pause verbringt“. Meine Frage: Mein Lebensgefährte soll einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, in welchem die Frühstückspausenzeit auf eine halbe Stunde und die Mittagspausenzeit auf eine Stunde festgelegt wurde- diese Zeit wird laut Vertrag nicht!!!als Arbeits- sondern als Pausenzeit gezählt. Laut Vertrag soll er allerdings diese sogenannte „Pausenzeit“ gemeinsam mit den von ihm betreuten Jugendlichen verbringen - und ihnen „während dieser Zeit die Möglichkeit zu Gesprächen, kreativen Arbeiten und sportlicher Betätigung ermöglichen“.(laut Projekt)
Ist dies so rechtens???
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank schon im Voraus!!
„„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.““
Hallo hotschoki
Pause ist gleich Pause. Was der Arbeitgeber aber will, ist ja, dass Dein LG weiterarbeitet. Das geht nicht und ist nicht rechtens!
MfG
Der Wanderer
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Mir ist immer wieder unerklärlich, wie solche Stiftungen und gemeinnützigen GmbH`s mit solchen Projektvorschlägen beim ESF oder der GFAW „durchkommen“- das steht jeglichem gesunden Menschenverstand entgegen- zumal das dann auch wirklich gegen das Gesetz verstößt!
Vielen Dank nochmal und schöne Grüße aus Eisenberg.
Hotschoki