Arbeitszeitgesetz

hallo habe da mal eine frage

ich abeite in einen wachgewerbe und arbeite schon seit monaten jedes wochen ende ich habe aber in der woche frei giebt es da eine regelung das man auch mal am wochenende freihat ich muß da zu sagen das einer meiner zwei kolegen am wochen ende sprich freitag und samst lehrgang hat aber auch wenn er das nicht hat würde es angeblich gehen

also noch mal kongert die fragen

giebt es ein gesetzt was sagt das man midestens ein Kommpletes wochen ende frei hat ???

wenn nicht wie muß man sich verhalten das man so was duch bekommt intern ???

für diese Frage hilft das Arbeitszeitgesetz.
Vorangestellt: es gibt dort den Begriff „Wochenende“ nicht, lediglich Sonn- und Feiertage. Der Samstag zählt als Werktag.

Nach § 11 Abs. 1 stehen Ihnen mindestens 15 freie Sonntage im Jahr zu.
Ob Sie die schon bekommen haben oder noch bekommen werden, weiß ich nicht.
Und durchsetzbar sind gesetzliche Regelungen natürlich immer, aber wie bei Ihnen der beste Weg ist, dazu gebe ich keinen Rat ab.
Hoffe, ich konnte trotzdem helfen.

Gruß