Hi,
wir nehmen gerade in Personal unter anderem das Arbeitszeitgesetz durch.
In §10 ArbZG stehen die Abweichungen zum Beschäftigungsverbot von §9 ArbZG drin.
Unter was fallen denn Blumenläden???
Wird das mit Abs. 5 „Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen“ gleichgestellt?
Oder Abs. 9 " Messen, Ausstellungen und Märkten"?
Unser Lehrer konnte uns da auch nicht weiter helfen.
Schon mal danke für jede Antwort.
Vanessa
Hi,
Hallo
wir nehmen gerade in Personal unter anderem das
Arbeitszeitgesetz durch.
In §10 ArbZG stehen die Abweichungen zum Beschäftigungsverbot
von §9 ArbZG drin.
Unter was fallen denn Blumenläden???
§ 12 Ladenschlussgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/ladschlg/index.html
Die dazugehörige RVO mußt aber selber suchen. Arbeitszeitregelungen findest Du dann unter § 17. Als Lex Specialis geht dieses Gesetz der Lex Generalis ArbZG vor.
Wird das mit Abs. 5 „Schaustellungen, Darbietungen und anderen
ähnlichen Veranstaltungen“ gleichgestellt?
Oder Abs. 9 " Messen, Ausstellungen und Märkten"?
Unser Lehrer konnte uns da auch nicht weiter helfen.
Na, da sollte so jemand aber drauf kommen, zumindest mal nachzusehen
Schon mal danke für jede Antwort.
Vanessa
&Tschüß
Wolfgang
Hi,
Unter was fallen denn Blumenläden???
Wird das mit Abs. 5 „Schaustellungen, Darbietungen und anderen
ähnlichen Veranstaltungen“ gleichgestellt?
Oder Abs. 9 " Messen, Ausstellungen und Märkten"?
Weder noch. Wie wärs denn mit 15.?
MfG