Arbeitszeitgesetz & Arbeitsvertrag

Folgende Frage beschäftigt mich:
Welche wöchentliche Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn im Arbeitsvertrag darüber nichts ausgesagt wird?
Ist eine Regelung (3 Samstage arbeiten und dafür einen Werktag frei nehmen dürfen) in einem Angestelltenverhältnis zulässig, mit der Begründung, bei 28 Urlaubstagen im Jahr kann man das erwarten?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hallo,

Folgende Frage beschäftigt mich:
Welche wöchentliche Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben,
wenn im Arbeitsvertrag darüber nichts ausgesagt wird?

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ist eine Regelung (3 Samstage arbeiten und dafür einen Werktag
frei nehmen dürfen) in einem Angestelltenverhältnis zulässig,
mit der Begründung, bei 28 Urlaubstagen im Jahr kann man das
erwarten?

Der Samstag ist ein Werktag, deshalb ist diese Regelung zulässig. Einschränkungen für Samstagsarbeit gibt es nur in Tarifverträgen (habt Ihr einen gültigen), Betriebsvereinbarungen, oder im Arbeitsvertrag.

Weiterhin ist die Verteilung der Arbeitszeit Mitbestimmungspflichtig, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist.

Ist das alles nicht vorhanden, müßt Ihr Eure Arbeitszeit selber mit dem Arbeitgeber aushandeln.

Dabei Wünsche ich Euch schonmal viel Glück!
Michael

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Der Samstag ist ein Werktag, so weit so gut (oder auch nicht), heißt das nun, daß ich (sofern keine Wochenarbeitszeit von 40 Std. im Arbeitsvertrag aufgeführt ist) bei der Berechnung der Überstunden (innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt nicht über 8 Std. pro Tag usw.) davon ausgehen muß, daß ich nie Überstunden mache, weil ich eigentlich 48 Std. statt 40 Std. pro Woche arbeiten müßte?
Mal ganz ehrlich, zu Karl Marx Zeiten hätte man meinem Chef warscheinlich einen eigenen Band im Kapital gewidmet.

Hallo,

so ist die gesetzliche Lage. Es ist nun mal so, dass die wirklichen Verbesserungen in der Arbeitswelt durch Tarifverträge erreicht werden. Diese werden nun mal von Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausgehandelt, wobei das erreichen von tarifvertraglichen Verbesserungen, oder das halten von bereits erreichten Verbesserungen immer eine Machtfrage bleibt.

Allerdings gibt es Menschen, auch hier im Forum, die behaupten tatsächlich, sie könnten alleine mit Verhandlungen mit dem Arbeitgeber mehr erreichen. Diese Menschen übersehen allerdings, dass sie momentan durch Ausbildung usw. eine Machtposition haben, die der normale Arbeitnehmer nicht hat. Und eine solche Position hält auch nicht ewig.

Mit Solidarität unter den Kollegen/ Kolleginnen ist einiges zu erreichen, auch bei Euch

Mit kollegialen Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, Solidarität unter den Kollegen ist nicht einfach. Zwar sind alle einer Meinung, aber etwas zu sagen trauen sich die wenigsten. Wie Du schon sagst, wer eine starke Position hat, hat einen guten Verhandlungsstandpunkt, aber das sind wenige. Die meißten sind froh einen Job zu haben und Tarifverträge bzw. Betriebsräte sind hier ein Fremdwort. O-Ton Chef, wer einen Betriebsrat will fliegt.
Ich sehe, man kann nichts weiter tun, als sich mit den Bedingungen abfinden oder in den Westen zu gehen. Dort würden sich das bestimmt Arbeitgeber nicht erlauben, wenn ich die Arbeitslosenquoten der alten BL sehe.

Naja, Solidarität unter den Kollegen ist nicht einfach. Zwar
sind alle einer Meinung, aber etwas zu sagen trauen sich die
wenigsten.

Hallo,

dazu fällt mir immer Karl Valentin ein

Mögen täten wir schon wollen. Aber dürfen, haben wir uns nicht getraut.

Viele Grüße
Michael

WAS?!?!?!
Hi!

Naja, Solidarität unter den Kollegen ist nicht einfach. Zwar
sind alle einer Meinung, aber etwas zu sagen trauen sich die
wenigsten. Wie Du schon sagst, wer eine starke Position hat,
hat einen guten Verhandlungsstandpunkt, aber das sind wenige.

Bei uns gibt es einen gewerkschaftlich völlig unabhängigen Betriebsrat. Und das klappt (allerdings haben wir auch eine wirklich tolle Geschäftsleitung - im Gegensatz zu Dir…).

Die meißten sind froh einen Job zu haben und Tarifverträge
bzw. Betriebsräte sind hier ein Fremdwort. O-Ton Chef, wer
einen Betriebsrat will fliegt.

Wie viele Beschäftigte habt Ihr denn?

Betriebsverfassungsgesetz § 9

Zahl der BR-Mitglieder:
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit der Regel
5 bis 20 wahlberechtigte (=midestens 18 Jahre alt) Arbeitnehmer = 1 BR-Mitglied
21 bis 50 =3
51 bis 150 = 5
151 bis 300 = 7

den Rest erspare ich mir mal - bei großen Betrieben sollte ein Chef sich nicht so verhalten können!

Mit der Kündigung… Betriebsräte haben einen besonderen Kündigungsschutz!!!

Ich sehe, man kann nichts weiter tun, als sich mit den
Bedingungen abfinden oder in den Westen zu gehen. Dort würden
sich das bestimmt Arbeitgeber nicht erlauben, wenn ich die
Arbeitslosenquoten der alten BL sehe.

Es gibt auch hier genug, die es versuchen…

Ein blödes Zitat, wie:
Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren
hilft Dir jetzt auch nicht weiter, aber abfinden solltet Ihr Euch imho nicht mit der Situation!

Grüße
Guido (der zwar Arbeitgeber berät, selbst aber Arbeitnehmer ist, und deshalb berate ich eher arbeitnehmerfreundlich…)