Hallo an alle,
hat jemand im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz schon mal etwas von „Anwesenheitszeit“ gehört? Im Arbeitszeitgesetz steht darüber leider nichts.
Also, es geht um Folgendes:
Ein Sozialpädagoge arbeitet in einem Jugendwohnheim. Neben der normalen Arbeitszeit hat er auch regelmäßig Bereitschaftsdienst zu machen. Nach einem Führungswechsel in der Einrichtung soll nun der Dienstplan komplett umgestaltet werden. Dabei macht der Chef darauf aufmerksam, dass die „Anwesenheitszeit“ maximal 16 Stunden betragen darf. Unter Anwesenheitszeit versteht er die Arbeitszeit plus die Bereitschaftszeit. Da aber die Bereitschaftszeit (Nachtbereitschaft) z.B. an Wochenenden schon allein 10 Stunden beträgt, bleiben für den „richtigen“ Dienst nur noch 6 Stunden übrig. Das bedeutet, der Dienst wird endlos „zerstückelt“, was die Mitarbeiter natürlich nicht unbedingt positiv finden (zumal alle einen relativ weiten Arbeitsweg haben).
Nirgendwo konnten die Mtarbeiter etwas von „maximaler Anwesenheitszeit von 16 Std.“ finden. Saugt sich der Chef das aus den Fingern? Oder weiß jemand, wo dieser Passus zu finden ist?
Gruß, Tina