Arbeitszeitgesetz - Maximale Anwesenheitszeit

Hallo an alle,

hat jemand im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz schon mal etwas von „Anwesenheitszeit“ gehört? Im Arbeitszeitgesetz steht darüber leider nichts.
Also, es geht um Folgendes:
Ein Sozialpädagoge arbeitet in einem Jugendwohnheim. Neben der normalen Arbeitszeit hat er auch regelmäßig Bereitschaftsdienst zu machen. Nach einem Führungswechsel in der Einrichtung soll nun der Dienstplan komplett umgestaltet werden. Dabei macht der Chef darauf aufmerksam, dass die „Anwesenheitszeit“ maximal 16 Stunden betragen darf. Unter Anwesenheitszeit versteht er die Arbeitszeit plus die Bereitschaftszeit. Da aber die Bereitschaftszeit (Nachtbereitschaft) z.B. an Wochenenden schon allein 10 Stunden beträgt, bleiben für den „richtigen“ Dienst nur noch 6 Stunden übrig. Das bedeutet, der Dienst wird endlos „zerstückelt“, was die Mitarbeiter natürlich nicht unbedingt positiv finden (zumal alle einen relativ weiten Arbeitsweg haben).
Nirgendwo konnten die Mtarbeiter etwas von „maximaler Anwesenheitszeit von 16 Std.“ finden. Saugt sich der Chef das aus den Fingern? Oder weiß jemand, wo dieser Passus zu finden ist?

Gruß, Tina

Hallo,

das ArbZG enthält einen Vorbehalt für abweichende Tarifverträge. Solche gibt es im öffentlichen Dienst. Dort kommt die Grenze von 16 Stunden aus der Kombi von Arbeitszeit und Bereitschaft her. Darüber hinaus gibt es noch eine Öffnungsklausel für betriebliche Regelungen mit dem Betriebsrat.

Welcher Tarif gilt hier und gibt es noch eine Betriebsvereinbarung dazu?

VG
EK
http://www.arbeitszeitberatung.de/06_publikationen/p…

Hallo EK,

vielen Dank für die schnelle, hilfreiche Antwort und den Link. Das wird es wohl sein, denn es liegt in der Tat der TVöD zugrunde.
Bezüglich Betriebsvereinbarung müsste man erst beim Betriebsrat nachfragen, dies wurde aber bisher vermieden, da eine bereits früher erfolgte Anfrage zu einem anderen Thema als „mangelnde Loyalität“ :smile: ausgelegt und ziemlich übel genommen wurde.

Gruß, Tina

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