Arbeitszeitgesetz / Rückgabe Firmenwagen

Hallo liebe Gemeinde,

hier noch eine weitere Frage zum Thema Arbeitszeitgesetz und hoffe auf Auskunft zu dieser.

Wie ist das wenn ein Mitarbeiter einen Firmenwagen nach beendigung seiner Arbeitsverhältnisses der Firma aushändigen soll wenn der Firmensitz bzw. Übergabeort über 450km entfernt ist und die Rückfahrt mit einem Bahnticket zweiter Klasse (auch wenn Fliegen schneller und günstiger ist) stattfinden soll?

Wenn alleine für die reine Fahrtzeit (Wohnort => Firmensitz =>Bahnreise nach Hause) über neun Stunden und mit Übergabe über zehn Stunden anfallen und alles an einem Tag stattfinden soll?

Wäre dies prinzipiell rechtens?

Wenn das nach Ende des Vertrages passiert, ja. Wenn es z.B. der letzte Arbeitstag ist, gilt das Arbeitszeitgesetz und das sagt 10 Std. max pro Tag. Die Bahnfahrt zählt aber nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Hallo !
Wenn  ich das richtig verstanden habe, ist das so.
Nach Abgabe des PKWs endet das Arbeitsverhältnis (oder schon vorher). Daher ist die Rückfahrt Privatsache und das Arbeitszeitgesetz spielt keine Rolle mehr.
Habe ich das denn richtig verstanden?

Freundliche Grüße
Feinkostmusik

Das Arbeitsverhältnis endet am 15. und die Übergabe soll davor statt finden