Hallo liebe Gemeinde,
hier noch eine weitere Frage zum Thema Arbeitszeitgesetz und hoffe auf Auskunft zu dieser.
Wie ist das wenn ein Mitarbeiter einen Firmenwagen nach beendigung seiner Arbeitsverhältnisses der Firma aushändigen soll wenn der Firmensitz bzw. Übergabeort über 450km entfernt ist und die Rückfahrt mit einem Bahnticket zweiter Klasse (auch wenn Fliegen schneller und günstiger ist) stattfinden soll?
Wenn alleine für die reine Fahrtzeit (Wohnort => Firmensitz =>Bahnreise nach Hause) über neun Stunden und mit Übergabe über zehn Stunden anfallen und alles an einem Tag stattfinden soll?
Wäre dies prinzipiell rechtens?