folgender Fall:
Elektrofachgeschäft, Öffnungszeit von MO-SA 9-19 Uhr
im Arbeitsvertrag steht, 40h Woche, bei 6 Tagen einen Rolltag
der Angestellte arbeitet von MO-FR 9-19Uhr = 45h
seit Antritt der Arbeitsstelle (ca 3Monate) sind ca 50 Überstunden zusammen gekommen)
liegt hier schon ein Verstoß vor?
Überstunden dürfen nur Stundenweise abgegolten werden (bis jetzt noch nicht geschehen weil immer mehrarbeit) nicht z.B. einen ganzen Tag frei
Betriebsrat nicht vorhanden, was kann man tun?
Arbeitgeber meint: geht nicht anders, zu wenige Angestllte momentan, dafür ja Samstag frei
in nächster Zeit gibt es eine „Verkaufsoffene Nacht“ Arbeitszeit 9-23h - das ist ein Verstoß, oder?
danke
Hallo,
also, Problem eins - kein Betriebsrat. Wenn Ihr fünf Beschäftigte habt, solltet ihr einen gründen. Materialien/Hilfe gibts (hoffentlich) von www.verdi.de
Ohne Betriebsrat hat der Chef ein weitgehendes Direktionsrecht. Er kann schon Überstunden anordnen. Die 50 Std. kannst Du abfeiern - ohne Betriebsrat, legt der Chef die Regeln dafür fest.
Arbeitszeit darf aber 10 Stunden täglich nicht überschreiten - also von 9 bis 23 Uhr, das geht gar nicht und Du hast das Recht, darauf hinzuweisen. Du kannst dann auch nach 10 Arbeitsstunden gehen.
Schwierig ist es, wenn Du auf Dich allein gestellt bist. Auf alle Fälle würde ich Gewerkschaftsmitglied werden - verdi ist zuständig. Dann hast Du - zumindest für den Notfall - Rückendeckung und Rechtsschutz.
Viele Grüße
Peter
Hallo
Ganz habe ich die Frage nicht verstanden. Aber ich vermute es geht um die Länge der Arbeitzszeit?!
der Angestellte arbeitet von MO-FR 9-19Uhr = 45h
Das Arbeitszeitgesetz sagt:
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Das heisst 6 Tage die Woche mal 8h/d gibt 48 Stunden pro Woche sind zulässig!!
seit Antritt der Arbeitsstelle (ca 3Monate) sind ca 50
liegt hier schon ein Verstoß vor?
Nein!
Betriebsrat nicht vorhanden, was kann man tun?
Wogegen etwas tun? Laut des oben beschriebenen Zustandes gibt es nichts zu beanstanden.
in nächster Zeit gibt es eine „Verkaufsoffene Nacht“
Arbeitszeit 9-23h - das ist ein Verstoß, oder?
Siehe oben; die Arbeitszeit darf 10h pro Tag NICHT überschreiten.
Hilft das weiter?
Mit freundlichem Gruß
Der Wanderer
Hallo
Ganz habe ich die Frage nicht verstanden. Aber ich vermute es
geht um die Länge der Arbeitzszeit?!
Ja genau…
der Angestellte arbeitet von MO-FR 9-19Uhr = 45h
Das Arbeitszeitgesetz sagt:
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht
Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden
nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Das heisst 6 Tage die Woche mal 8h/d gibt 48 Stunden pro Woche
sind zulässig!!
das heißt also auch wenn nur 5 werktage gearbeitet werden, wird auf 6 tage gerechnet! also müssten 48h in fünf tagen überschritten werden, richtig?
seit Antritt der Arbeitsstelle (ca 3Monate) sind ca 50
liegt hier schon ein Verstoß vor?
Nein!
Betriebsrat nicht vorhanden, was kann man tun?
Wogegen etwas tun? Laut des oben beschriebenen Zustandes gibt
es nichts zu beanstanden.
in nächster Zeit gibt es eine „Verkaufsoffene Nacht“
Arbeitszeit 9-23h - das ist ein Verstoß, oder?
Siehe oben; die Arbeitszeit darf 10h pro Tag NICHT
überschreiten.
Hilft das weiter?
Mit freundlichem Gruß
Der Wanderer