Ein AN arbeitet als kaufm. Angestellter seit Mai 2007 in einem Betrieb mit ca. 22 Leuten (kein Betriebsrat) von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Minus insgesamt 1 Stunde Pause ergibt das eine Arbeitszeit von 9 Stunden täglich (45 Stunden wöchentlich, 180 Stunden monatlich) und das für 1.400 EUR brutto.
Ihm geht es aber besser als seinen Kollegen. Denn diese müssen noch zusätzlich jeden 2. Samstag arbeiten (sprich Samstag arbeiten, nächsten frei, nächsten arbeiten, nächsten frei, …).
Im Arbeitszeitgesetz steht jedoch, dass innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt nur 8 Stunden erlaubt sind.
In seinem Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) steht jedoch, dass er eine 45 Stunde Woche hat und dass sogar noch mehr Stunden dazukommen könnten, falls es betriebliche Gründe gibt. Außerdem beinhaltet der Arbeitsvertrag eine Probezeit von 12 Monaten, welches doch nicht gesetzlich korrekt ist.
Wie ist denn nun die Rechtslage?
Hat er sich nun verpflichtet so viele Stunden zu arbeiten oder zählt generell das Arbeitszeitgesetz?
Wie ist das denn mit der Probezeit?
Sind nicht max. 6 Monate vorgeschrieben?
Hat er sich nun verpflichtet so viele Stunden zu arbeiten
Kommt drauf an, was dazu wörtlich im Vertrag vereinbart ist.
oder
zählt generell das Arbeitszeitgesetz?
Das gilt immer bei Arbeitnehmern.
Wie ist das denn mit der Probezeit?
Sind nicht max. 6 Monate vorgeschrieben?
Der AG kann so lange Probezeit vereinbaren wie er lustig ist. Nach 6 Monaten setzt (bei entsprechender Firmengröße) Kündigungsschutz ein und den kann man auch nicht dadurch umgehen, indem man eine längere Probezeit vereinbart. Genau so wenig kann man dadurch die gesetzlich oder evtl. tarifvertraglich zeitlich begrenzte Probezeitküdigungsfrist „vereinbaren“.
Im Arbeitszeitgesetz steht jedoch, dass innerhalb von 6
Monaten im Durchschnitt nur 8 Stunden erlaubt sind.
Ja, pro Werktag. Werktag = Montag bis Samstag, also im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche.
In seinem Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) steht jedoch,
dass er eine 45 Stunde Woche hat und dass sogar noch mehr
Stunden dazukommen könnten, falls es betriebliche Gründe gibt.
Bis zu 60 Stunden pro Woche zulässig, sofern dann innerhalb eines halben Jahres wieder der Ausgleich auf durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden erfolgt.
Außerdem beinhaltet der Arbeitsvertrag eine Probezeit von 12
Monaten, welches doch nicht gesetzlich korrekt ist.
Das hat nur die Wirkung, dass der AN nur mit „normaler“ Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ultimo und nicht 2 Wochen gekündigt werden kann(soweit keine anderen tariflichen Regelungen anzuwenden sind). Kündigungsschutz bekommt er dadurch nicht.
Außerdem beinhaltet der Arbeitsvertrag eine Probezeit von 12
Monaten, welches doch nicht gesetzlich korrekt ist.
Kündigungsschutz bekommt er dadurch nicht.
Warum sollte er (entsprechende Firmengröße vorausgesetzt) nicht Kündigungsschutz haben nach Ablauf von 6 Monaten. Oder versteh ich deine Antwort falsch?
natürlich, aber das hat nichts mit der Vereinbarung von Probezeiten zu tun, sondern ist völlig unabhängig davon eine natürliche Folge der Betriebszugehörigkeit.
Deshalb schrieb ich „dadurch“. Er bekommt also nicht schon deshalb vorher Kündigungsschutz, weil eine unwirksame Probezeit vereinbart wurde.
Wenn er jetzt beim Arbeitgeber seine Probezeit beklagt, obwohl noch keine 6 Monate um sind (und danach sieht es mir hier aus), besteht ein hohes Risiko, dass er rausfliegen wird.
Grüße
EK
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