Arbeitszeitgestz/Dienstvereinbarungen

Liebe/-r Experte/-in,
habe folgende Frage, kann durch eine Dienstvereinbarung das ArbZG übergangen oder außer Kraft gesetzt werden?
kann ich in einer Dienstvereinbarung z.B. die tägl. Arbeitszeit auf 10, 12, 13 oder 14 Std. festlegen je nach Bedarf, oder muss ich mich an die gesetzliche Höchstfrist von max. 10/12 Std. halten.

Danke für die Hilfe
JoKeWa

Hallo die Frage kann ohne weitere Details nicht beantwortet werden.
Das Arbetiszeitgesetz hat Öffnungsklauseln welche zu beachten sind.
Veränderungen sind möglich auf der Grundlage einer Dienst oder Betriebsvereinbarung und ggf. einer Regelung sogenannte OPT -OUT Regelungen.
Auf der Internetseite des Gewerbeausichtsamtes gibt es eine Übersicht sog. Handlungshilfe oder einfahc einmal anrufen.
Viele Grüße
UBC