Guten Tag,
im Arbeitsvertrag findet sich folgende Klausel:
Sie verpflichten sich, im gesetzlich zulässigen Rahmen Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu leisten, welche mit Zahlung des vereinbarten Gehalts ersatzlos abgegolten ist.
Meine Fragen:
- ist diese Formulierung nach geltendem allg. Arbeitsrecht grundsätzlich überhaupt tragbar?
- Der Arbeitgeber möchte unter Berufung auf diese Klausel nächtliche Rufbereitschaft anordnen. Da es keinen Betriebsrat gibt, existiert auch keine Betriebsvereinbarung in der Fragen der Entlohnung, Versicherung etc. geklärt sind. Im Arbeitsvertrag findet sich bis auf obige Klausel keine Aussage zur Rufbereitschaft.
Vielen Dank im Voraus für Informationen und Tipps.