Arbeitszeitkonto angepaßt wegen Lohnerhöhung

Hallo,
bisher kenne ich Arbeitszeitenkonten in der Form, das angesammelte Zeiten auch bei Lohnerhöhungen gleich bleiben. In den meisten Fällen wird dieses Guthaben auch nicht verzinst. Wenn nun jemand 10 Stunden vor 1 Jahr eingebracht hat und zwischenzeitlich eine Lohnerhöhung stattfand, sind es immer noch 10 Stunden.
Nun habe ich von mehreren Personen aus verschiedenen Branchen, gehört das die Anzahl der angesammelten Stunden mit jeder Lohnerhöhung angepaßt werden.
Hier ein Beispiel:
Stundenlohn vor Lohnerhöhung 8,17 €, Stand Arbeitszeitkonto 50 Stunden
Stundenlohn NACH Lohnerhöhung 8,50 €, Stand Arbeitszeitkonto 48,06 Stunden.
Man kommt bei dieser Berechung jeweils auf einen Geldwert von 408,50 €

Kennt das noch jemand?
Gibt es für diese Art der Berechnung eine Grundlage? Ich konnte nichts finden.

Die Grundlage sollte eine Betriebsvereinbarung sein, die das individuell in Deinem Betrieb regelt.

Die beschriebene Regelung ist aber m.E. gerecht, da die gesammelte Arbeitszeit in der Vergangenheit auf der Grundlage des alten Stundenlohns erbracht wurde. Das Konto wird zwar in Stunden geführt, der eigentliche Wert ist aber Geldbetrag, der damit erarbeitet wurde.

Hallo Svalroph,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Habe davon auch noch nie gehört.
Sorry.

Grüße
-Nadine-

Zunächst einmal wundert es mich sehr, dass es solche Bezahlmodelle gibt. Legal sind sie wohl eher nicht. Wieder einmal gilt hier zuerst der Blick in den Arbeitsvertrag und in den dazugehörigen Tarifvertrag (TV). Und da gibt es einen TV für die Arbeitszeit und einen anderen für Entlohnung. Daher ergibt sich, dass m.E. keine Kopplung möglich ist! Sie haben ein Zeitplus von 50 Stunden ‚erarbeitet‘, das nicht kleiner werden kann. Aber wie gesagt, bitte in den (die) Tarifverträge sehen.

Tut mir leid, diese Art der Berechnung kenne ich auch nicht. Ist aber wieder einmal definitiv eine Sache die dem Arbeitnehmer dient, denn würde er die die Stunden nicht verkürzen müsste er ja für die geleistete Arbeit (vor der Lohnerhöhung) mehr zahlen.
Logisch gedacht: eigentlich korrekt.
Aber wie gesagt, dieses Model kenne ich nicht. Ich habe auch immer darauf geachtet mir die Gutstunden nicht auszahlen zu lassen und habe diese Stunden als Freizeit abgegolten.

LG Emi

Hallo,
es gibt tatsächlich unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten bei Arbeitszeitkonten. Die hier beschriebene ist eine denkbar schlechte.
Entweder man hat auf einem Konto Zeit oder Geld. Zeitkonten zu führen wurden vom Gesetzgeber (Flexi2) eingeschränkt und auf kurzfristige Konten beschränkt (max 1 Jahr).
In der Regel gibt es einen Tarifvertrag zu Zeitkonten oder eine Betriebsvereinbarung (bei vorhandensein eines Betriebsrats)
Wenn der Arbeitgeber eigenmächtig diese Konten führt kommt der o.g Mist bei raus!!
Gruss
Helmut

Da kann leider nicht weiter helfen.
Schöne Grüße
Gerhard Jantzen

Tut mir leid, das weiß ich nicht, bin kein Personaler…LG

Hallo Svalroph
ich bin kein Spezialist für arbeitsrechtliche Fragen und kann deshalb keine Antwort geben.

Mit besten Grüssen
Urs Peter Hinnen

Hallo,
tut mir leid, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Sorry
K. Ritter