Arbeitszeitkonto im Pflegedienst

Hallo,
wie verhält sich die Stundenregelung in einem Pflegedienst als HWH und Betreuungskraft. Es gibt einen Arbeitsvertrag über einen 60 Stunden Monat mit Festgehalt.
So, nun ist es so, dass Patienten teilweise ihre Stunden aus bestimmten Gründen (z.b. keine Zeit oder Arztbesuch ect.) absagen. Gut und schön, nur werden diese abgesagten Stunden seitens der Patienten als Minusstunden für die Pflegedienstmitarbeiterin berechnet, die dann auf dem mtl. Stundennachweis unterschrieben werden müssen.Diese Fehlstunden müssen dann aber zu passender Zeit irgendwann wieder nachgeholt werden.Wobei das Festgehalt weiterläuft . Soll wohl in Pflegediensten üblich sein. Aber ist diese Vorgehensweise auch rechtens?

hoffe auf gute Antworten und danke schon mal im Vorraus!

T.

Betriebsrisiko

Hallo,

Hallo,

Aber ist diese
Vorgehensweise auch rechtens?

Höchstwahrscheinlich nein, da wohl Verstoss gegen § 615 Satz 3 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Die Absage von bestellten Diensten ist eine Sache von AG und Kunden. Der hat dafür Vorkehrungen zu treffen wie zB Vertragsstrafen bei Absage disponierter Aufträge.
Dieses Risiko darf idR nicht auf den AN abgewälzt werden.

hoffe auf gute Antworten und danke schon mal im Vorraus!

&Tschüß

T.

Wolfgang