Schönen guten Abend!
Ein Thema, das in bestimmten Berufsgruppen immer wieder für Unmut sorgt… Minusstunden „wider Willen“. Mal zwei fiktive Fälle als Beispiel:
Physiotherapeut Max Mustermann hat einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche. Eine Stunde entspricht einer Therapieeinheit. Wie er diese einteilt, ist ihm selbst überlassen; die Termine kann er mit den Patienten individuell festlegen. Da es ja immer wieder zu Ausfällen seitens einzelner Patienten kommt (Urlaub, Krankheit…), plant er meist um die 22- 23 Therapien pro Woche ein, damit er trotz kurzfristiger Absagen auch wirklich auf 20 kommt.
Nun hat sich aber die Unsitte verbreitet, Termine nicht abzusagen und einfach nicht zu kommen. Da alle Patienten eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie eine Privatrechnung bekommen, wenn der Termin nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagt wird, schickt der Chef dann zwar für versäumte Stunden eine Rechnung, in etwa 80% aller Fälle wird diese aber nie beglichen (Nackten Mann kann man ja auch nicht in die Tasche fassen- viele Patienten haben kein Einkommen, was gepfändet werden könnte).
Max Mustermann bekommt jedenfalls die Stunden, in denen er vergeblich in der Praxis saß und der Patient erschien nicht, nicht bezahlt- sie werden als Minusstunden in seinem Arbeitszeitkonto verbucht. Nur in den seltenen Fällen, wo die Privatrechnung tatsächlich bezahlt wird, wird die Stunde nachträglich doch noch gutgeschrieben. Ist es rechtens, dass das unternehmerische Risiko des Praxisinhabers hier auf den kleinen Angestellten abgeschoben wird?
Zweites Beispiel: Maria Musterfrau arbeitet als Integrationshelferin an einer Schule. Das heißt, sie begleitet ein bestimmtes Kind mit einer entsprechenden medizinischen Diagnose in den Unterricht und ermöglicht diesem so die Teilnahme in einer Regelschule statt in einer Förderschule. Sie arbeitet in der Schulzeit tatsächlich 30 Stunden die Woche, hat aber nur einen Vertrag über 20 Stunden, da sie für die Ferienzeiten im Voraus Plusstunden sammeln muss, um auch die unterrichtsfreie Zeit bezahlt zu bekommen.
Das erscheint soweit noch rechtens (wenn auch irgendwie ungewöhnlich), nun wird es ihr aber auch als Minusstunden angerechnet, wenn der Unterricht wegen extremen Wetterbedingungen (Glatteis, „Hitzefrei“) ausfällt oder ihre Begleitung nicht benötigt wird, da das von ihr begleitete Kind krank zu Hause liegt und nicht zur Schule kommt- sie bleibt dann ja -quasi unfreiwillig- ebenfalls zu Hause. Ist das noch rechtens? Sie kann ja nichts dafür, dass ihr Arbeitseinsatz an diesen Tagen nicht zustande kommt…
Weiß jemand, wie die rechtlichen Grundlagen aussehen? Ich weiß, dass es in vielen Praxen bzw. Einrichtungen so oder so ähnlich üblich ist- aber in manch einem Arbeitsvertrag steht ja vieles, was sich bei einer Überprüfung als sittenwidrig herausstellen würde.
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Schönes Wochenende noch!
rosarot