Hallo,
wer darf über das Arbeitszeitkonto verfügen?
Darf der Arbeitgeber vestimmen wann man die Üverstunden abzubauen hat?
Hallo
Das kommt drauf an und lässt sich nicht so pauschal beantworten. Zunächst einmal könnten vertragliche (AV, TV, BV) Vereinbarungen dazu existieren. Falls nicht darf weder der AG ohne Grenzen agieren, noch kann der AN den AG vor vollendete Tatsachen stellen, wann er gedenkt, seine Überstunden abzubauen. Wenn man sich für eine Seite bei dieser pauschalen Fragestellung entscheiden soll, müsste man den AG als letztendliche Entscheidungsinstanz wählen, wenn nichts vereinbart ist. Denn das eigenmächtige Fernbleiben wegen eines einseitig bestimmten Freizeitausgleiches berechtigt den AG ggf zu einer Abmahnung oder direkt ordentlichen, im Extremfalle auch zu einer außerordentlichen Kündigung.
Gruß,
LeoLo