arbeitszeitkürzung

Darf ein Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden um 25% kürzen obwohl diese vertraglich festgelegt ist?. Grund: Gewinnverluste im letzten Jahr

Hallo,

Verträge sind einzuhalten. Eine einseitige Änderung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen durch den AG geht nur im Rahmen einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
die der AN unter Vorbehalt annehmen und dann rechtlich überprüfen lassen kann.
Spricht der AG keine Änderungskündigung aus und ist der AN nicht mit der Änderung einverstanden, muß der AN seine Arbeitskraft dem AG weiter im vereinbarten Umfang anbieten und ggfs. gegen den AG dann wegen „Annahmeverzug“ klagen.

&Tschüß
Wolfgang