Hallo zusammen,
ich habe ein Problem, ich arbeite als Pförtnerin eines großen Produktionswerks und bin dort mit 2 weiteren Vollzeitangestellten im Schichtbetrieb für die Kontrolle und Überwachung - „wer das Werk betritt/befährt“ zuständig und auch über die Wochenenden als Nachtwächter tätig wenn die Produktion ruht.
Allerdings sind wir nicht von diesem Werk direkt angestellt sondern wir haben einen anderen Arbeitgeber. Somit sind wir eine sogenannte „Fremdfirma“ die im Auftrag des Werkes den Dienst macht. Kurze Information: Unser Arbeitgeber ist auch KEINE Zeitarbeitsfirma, ich selber arbeite dort seit 9 Jahren. Alle drei Vollzeitangestellte haben einen unbefristeten Vertrag für 160 Stunden im Monat.Jetzt zum eigentlichen Problem:
das Produktionswerk hat nun die Arbeitszeit der „Pforte“ ab dem 01.01.2010 massiv gekürzt. Momentan muß die Pforte 19 Stunden am Tag besetzt sein + Rundgänge an den Wochenenden. Ab dem nächsten Jahr muß die Pforte nur noch 13 Stunden am Tag besetzt werden + Wochenenden. Das bedeutet im Prinzip das eine ganze Vollzeitkraft weg fallen muß oder alle nur noch als Teilzeit/Halbtagskräfte arbeiten können, was aber nicht machbar bei uns ist da wir unser Vollzeitgehalt brauchen. Unser Arbeitgeber ist auch erst heute zusammen mit uns über die Kürzung informiert worden (per Post - somit weiß der Arbeitg. erst Montag bescheid).
Ich stelle mir die Frage ob das rein rechtlich überhaupt in Ordnung ist? In nichtmal 4 Wochen eine solch massive Kürzung vorzunehmen, schließlich geht es hier ja nicht um 1-2 Stunden in der Woche sondern um ganze 6 Stunden pro Tag!!
Anmerkung: Das Werk hatte momentan ein 6 Tage 24 Stunden Vollproduktion!
Vielen Dank schonmal für die Anworten.
Gruß Chyenne
Hallo Chyenne80,
um das zu beantworten, muss man wissen, was die Produktionsfirma mit Eurer Firma Vertraglich vereinbart hat. Ich glaube abert nicht, das Du hier eine korrekte Information bekommst. Schließlich wollen sie ja ihren Auftraggeber behalten, notfalls auch mit weniger Personal.
Es tut mir leid, Dir hier keine bessere Antwort geben zu können. Viel Glück!
Gruß
Christian
Hallo Chyenne,
Du musst unterscheiden zwischen dem Rechtsverhältnis zu Deinem Arbeitgeber und dem zwischen deinem Arbeitgeber und dem Werk, wo Du eingesetzt bist. Das Werk darf natürlich den Vertrag mit deinem Arbeitgeber kündigen. Welche Fristen es da gibt, richtet sich nach dem Vertrag zwischen diesen beiden.
Unabhängig davon muss Dein Arbeitgeber natürlich die Kündigungsfristen nach dem Arbeitsvertrag bzw. dem Gesetz beachten. Bei 9 Jahren Beschäftigung sind das 3 Monate. Solange muss er Dir weiter das Gehalt für eine Vollzeitstelle bezahlen, auch wenn du weniger arbeitest.
Eine andere Frage ist es, ob und wie Du und deine Kollegen sich mit dem Arbeitgeber einigen. Dafür braucht man keine Fristen einzuhalten. Wenn es keine andere Einsatzmöglichkeit für Euch gibt, ist ja wohl nicht mehr genug Arbeit für alle da. Dann darf der Arbeitgeber auch kündigen- natürlich nur mit den Fristen von bei Dir 3 Monaten, möglicherweise aber nur als Änderungskündigung mit anteiliger Arbeitszeitreduzierung. Vielleicht gibt es ja eine Einigungsmöglichkeit und eine für alle sinnvolle Lösung.
Viel Glück
Liebe Chyenne,
das Problem ist vielschichtig. Da ist einerseits der Vertrag zwischen der Firma und Deinem Arbeitgeber. Wie der kündbar ist, das wissen wir nicht. Außerdem kann die Firma Deinen Arbeitgeber unter Druck setzen (entweder akezptieren oder der Vertrag wird ganz gekündigt). Aber darauf hast Du gar keinen Einfluss.
Das zweite ist Dein Arbeitsvertrag mit 160 Std… Der gilt weiter, denn das Risiko für Geschäfte trägt Dein Arbeitgeber. Schließlich hat er dafür von der Firma wohl mehr Geld bekommen, als Du erhältst. Das ist halt sein Wirtschaftsrisiko.
Nur, Dein Arbeitgeber kann, wenn er keine Vollzeitarbeit für Dich hat, Dir eine Änderungskündigung geben. Nach der Kündigungsfrist, gilt dann die veränderte Arbeitszeit.
Die Frage ist, ob Dein Arbeitgeber auch noch andere Aufträge hat. Sind da z.B. Leute ganztags beschäftigt, die eine kürzere Betriebszugehörigkeit haben, muss er unter Umständen zuerst diesen die Arbeitszeit kürzen und Dir die andere Ganztagsstelle anbieten.
Also, die Vertragsänderung zwischen Arbeitgeber und der Firma haben erstmal mit Deinem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Aber indirekt kann oder wird das dann doch Auswirkungen haben. Wenn Dein Arbeitgeber wirklich keine Alternative hat.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
Ihre Anfrage betrifft in erster Linie vertragliche Regelungen zwischen zwei Unternehmen. Ihre Anfrage zur Kürzung der Arbeitszeit beinhaltet nicht gekürztes Gehalt oder Entlassung. Wenn der ursprüngliche Arbeitgeber seine Dienstleistung gegenüber dem anderen Unternehmen kürzt, ist das nicht gleichgestellt mit einer Arbeitszeitkürzung. Hat sich der Arbeitgeber bei dem der Arbeitsvertrag angebunden ist, sich in schriftlicher Form über eine Änderungskündigung direkt an Sie gewand? Dies kann ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen. Daher besteht besteht vorerst lediglich Handlungsbedarf beim Unternehmen wo die ätigkeit ausgeführt wird. Sollte eine Änderungskündigung oder Arbeitszeitkürzung vom eigentlichen Arbeitgeber vorgenommen werden, dann schlage ich eine direkte Konsultaion mit einem Anwalt oder der zuständigen gewerkschaft vor.
Mit freundlichen Grüßen
I.Fischer
Hallo,
tut mir leid, dazu kann ich leider keien Aussage treffen.
MFG
Hi, sorry, dass ich erst so spät antworte, die Grippe ^^°
Also, entscheidend ist in erster Linie DEIN ARbeitgeber, also die Firma mit der du deinen Arbeitsvertrag hast. Mit der hast du einen Vertrag über 160 Stunden im Monat und der gilt solange er nicht gekündigt wird. Was die Firma macht bei der du im Auftrag deines Arbeitgebers arbeitest, ist zweitrangig. Im Prinzip muss dann dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass du auf deine Stunden kommst, indem er z. B. eine der Kräfte woanders hin schickt oder dich an zwei Stellen arbeiten lässt. Einzige Ausnahme: wenn in deinem Arbeitsvertrag etwas anderes vorgesehen ist. Sollte dort eine Klausel sein, die Stundenänderungen zulässt ohne neuen Vertrag oder Kündigung des bestehenden Vertrages, dann kann das natürlich schon auch kurzfristig gehen. Also:
- Lies deinen Arbeitsvertrag genau durch ob da Aussagen für so einen Fall drin sind
- Wenn nicht, ruhig bleiben, das muss sich nicht unmittelbar auf dich auswirken
Gruß
Ally