Arbeitszeitkürzung Schwangerschaft Lohnausgleich

Hallo!
Ich habe da mal ein Anliegen.

Ich arbeite als Verkäuferin (unbefristet) in einer großen Bäckerei-Kette. Ich werde nach Stunden bezahlt, arbeite im Durchschnitt 160 Stunden im Monat und wenn man frei macht ist dieser unentgeltlich.
(Muss dazu sagen im Arbeitsvertrag steht: Arbeitszeit und -stunden richten sich nach der Notwendigkeit des Einsatzes.)

Nun bin ich im 5. Monat schwanger und darf von meinem Arbeitgeber her nur noch 6 Stunden arbeiten (schwangerschaftsbedingt - wegen dem langen Stehen) und habe nun jede Woche einen freien Tag.

Nun habe ich mir ausgerechnet das mir so bis zu 40 Stunden im Monat fehlen, welche mir nicht bezahlt werden (lt. Aussage meiner nächsten Chefin „Haben Sie halt Pech gehabt und seien Sie froh das die Firma sich an MuSchG hält.“)

Wie verhält es sich nun rechtlich? Ist man als Schwangere Arbeitnehmerin finanziell schlechter gestellt?

Vielen Dank im Vorraus.
MfG, Leona0603

Hallo Leona,

Ja, ich denke, dass das leider in deinem Fall wirklich so ist, da in deinem Arbeitsvertrag keine festen Stunden und somit auch kein festes Gehalt angegeben ist. Da du lt. Arbeitsvertrag nach Stunden bezahlt wirst bist du in deinem Fall dann schlechter gestellt.

Tut mir leid, dass ich dir keine positivere Antwort geben kann.

Ich wünsche dir alles gute für die Schwangerschaft und die Zeit danach!

Lg Pia

Also folgendes habe ich dazu gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html
http://www.mein-kind.eu/schwanger/rec_arbeit.html

Zur Not nimm Dir einen Anwalt, damit dieser den Durchschnittsverdienst geltend macht.

Hallo,
ich bin selbständig und kann dir leider da nicht weiterhelfen.
Alles gute auf jeden Fall
Coco

Hallo Leona!!!

Leider kann ich da keine wirklich qualifizierte Aussage zutätigen.

Ich weiß lediglich, dass du auf Grund deines Beschäftigungsverbot keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld hast. Und soweit ich weiß ist dein Arbeitslohn seitens Krankenkasse gesichert. Habe wie gesagt, dass sind alles hab gehört… habe gelesen Info!!!

Ich an deiner Stelle würde entweder mal direkt bei der Krankenkasse anfragen oder falls ihr einen Betriebsrat habt kannst du auch diesen mit einbeziehen.

Lieben Gruß und viel Glück

Hi, da du nach Stundenlohn bezahlt wirst, kannst du, so viel ich weiss, nichts dagegen unternehmen. Du könntest dir höchstens vom Amt einen quasi Zuschuss gewähren, als Beispiel Hartz 4. Dies kann dir aber das Amt vor Ort erklären, was dir zusteht.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Hallo Leona0603,

also ich habe im Internet mal recherschiert und folgendes gefunden:

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.
mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4.
mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
5.
mit dem Schälen von Holz,
6.
mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
7.
nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,
8.
mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2.
Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

ist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter und ihrer Kinder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

Arbeiten zu bestimmen, die unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 und 2 fallen,
2.
weitere Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter vor und nach der Entbindung zu erlassen.

(5) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen bestimmen, ob eine Arbeit unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 bis 3 oder einer von der Bundesregierung gemäß Absatz 4 erlassenen Verordnung fällt. Sie kann in Einzelfällen die Beschäftigung mit bestimmten anderen Arbeiten verbieten.

Hier ist Punkt 2 zu beachten!

Ob man von sich aus länger arbeiten darf konnte ich leider nicht rausfinden.
Aber ich bin pharmazeutisch- technische Assistentin und bin auch 8,5 Stunden am Tag gestanden, meinem Arbeitgeber war es aber recht das ich nicht weniger Stunden gearbeitet habe.
Dazu muss ich aber auch sagen (ohne dir Angst machen zu wollen) das mein Baby ziemlich schnell und tief nach unten gerutscht ist und meine Tochter fast in der 21. SSW auf die Welt gekommen wäre. Zum Glück, durch 17 Wochen liegend im Krankenhaus, hat sie durchgehalten und kam fast pünktlich auf die Welt.

Nun ja was ich damit sagen wollte, es ist schon ein Risiko da wenn man 8 Stunden NUR steht.

Ich weiß 40h bringen viel Geld, aber wenn später dein Baby zu früh auf die Welt kommt ist keinem damit geholfen.
Arbeite deinem kind zu Liebe lieber die paar Stunden weniger, ist ja nicht für lange.

Liebe Grüße,viel Glück und Spaß mit deinem Baby!!!
Ramona

Vielen Dank für deine Mühe!!!

Hallo,

ich hätte dir ja gerne geholfen aber da ich selber in der schwangerschaft nicht arbeiten war habe ich leider keine ahnung

Hoffentlich können dir die anderen helfen

LG Michi

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob ich dir helfen kann, da ich soetwas noch nicht gehört habe.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, bekommst du nur Geld, wenn du arbeitest. Wie verhält es sich denn wenn du krank bist? Wieviel Gehalt steht dir da zu? Wenn es Vertraglich geregelt ist, dass du nur das verdienst, was du erarbeitest, hast du wahrscheinlich echt Pech gehabt. Wie sieht es mit Beschäftigungsverbot aus? Da bekommst du das letzte Gehalt!!! Bis zum Mutterschutz!!! Ich würde generell schnell handeln, da sich das Elterngeld ja auch aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet wird. Und Glück, dass der Arbeitgeber nach Mutterschutzgesetz handelt hast du nicht- denn er ist dazu verpflichtet. Denk mal über nen beschäftigungsverbot nach- bekommst du sicherlich und hast wie gesagt keinen Verlust bei den Finanzen- erhält der Arbeitgeber von der krankenkasse wieder…

Hallo,
ich muß gestehen, ich weiß es nicht. Tut mir leid, in diesem Fall kann ich nicht weiter helfen. Ich denke, als schwangere kann man nicht schlechter gestellt werden, aber andererseits hat deien Chefin vllt auch Recht, dass du Glück hast wg MuSchuG, allerdings sollte dir deshalb kein Geld fehlen.
Wie gesagt WISSEN tu ich in dem Fall nichts konkretes. Sorry.
Ich wünsche alles Gute!

Wenn man krank wird, wurde der Mindeststunden Tag von 6,5 Stunden vergütet und man bekommt (wenn Krankschreibung bis einschließlich Samstag gilt) dann komplette Woche a 6 Tage bezahlt. Also selbst so würde ich finanziell besser da stehen und nur nen geringen Teil einbüßen.

Habe mich daher jetzt erstmal krank schreiben lassen, und bin nun dran zwecks Beschäftigungsverbot da es wohl nicht so gut für mich aussieht. Hoffe das es klappt, da ich mich doch sehr über das finanzielle Sorgen mache. Das mit dem Elterngeld war auch schon so ein Gedanke der mir kam. Dadurch dass ich halt einen niedrigen Stundenlohn habe, macht es sich entgeldmäßig halt sehr bemerkbar.

Ich danke dir sehr für deine Antwort.
Einen schönen Abend noch

Hallo Leona,

hier kann ich dir nicht weiterhelfen, weil es um Arbeitsrecht geht. Bestimmt haben dir mittlerweile andere Experten auf dem Gebiet weiterhelfen können!

Viele Grüße

Hallo Leona,

ui das ist ne schwierige Frage aber ich würde dir echt empfehlen dir da REchtsbeistand zu nehmen!
Alles Gute weiterhin für die Schwangerschaft!

Hallo,

besprich dich echt mit deiner Ärztin. Ich denke in deinem Job bekommst du das BV sofort. Inwieweit das mit der 5 oder 6 tage Woche gilt, kannst du bei der Krankenkasse erfragen. Die sind da meist ganz offen. Kannst ja auch durch die blume fragen wie das mit dem geld beim mutterschutz in deinem Fall wäre- das zahlt die KK ja in jedem Fall.
Ich wünsch dir alles Gute und drück dir die Daumen.

Leider kann ich in diesem Fall nicht weiter helfen.

Hallo

Also ich würde mich da rechtlich beraten lassen,vorallem wegen dem Arbeitsvertrag,denn so was hab ich noch nicht gehört und deshalb kann ich dazu nichts sagen,aber komisch kommt der mir schon vor…

keine ahnung