Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Ich habe folgende Frage:
In der Firma wo ich arbeite, ist zurzeit eine Saison bedingte Flaute. Nun soll ich statt drei Mal in der Woche nur noch einmal pro Woche zur Arbeit kommen, bis das Geschäft wieder besser läuft. Was für mich einen finanziellen Einbruch von zwei drittel weniger Lohn bedeutet.
Ich habe einen Arbeitsvertrag über eine 15 Stunden Woche (ca. 60 Stunden im Monat) und verdiene 399 Euro brutto.
Muss ich weniger Arbeitszeit und Lohneinbuße in Kauf nehmen, oder kann ich mich dagegen wehren?
Vielen Dank für deine Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Hummel2011
Hallo,
grundsätzlich ist es nicht möglich, auf diesem Wege eine Einzelfallberatung durchzuführen.
Generell kann man allerdings sagen, dass der Arbeitgeber den vereinbarten Vertrag einzuhalten hat. Nimmt er die vereinbarte Arbeitsleistung nicht an, kommt er in Annahmeverzug und muss trotzdem zahlen.
Er kann aber u.U: im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Dann kann er natürlich auch eine verringerte Arbeitszeit anbieten. Außerdem ist gegebenenfalls Kurzarbeit möglich, dann steht dem Arbeitnehmer aber Kurzarbeiergeld zu.
Gruß
Martin
Hallo,
grundsätzlich können arbeitsvertragliche Regelungen einseitig vom AG nur mit einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
geändert werden.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Hummel,
nein, natürlich musst du dich nicht damit abfinden. Du musst deine Arbeitskraft anbieten (also tatsächlich hingehen). Wenn er dich nach Hause schickt, wäre es gut, wenn du Zeuegen dafür hast, bzw. lass es dir schriftlich geben. Damit setzt du ihn in „Annahmeverzug“. Dann muss er zahlen. Das durchzusetzen ist natürlich nicht ganz einfach, dass wird ggf. nicht ohne Anwalt gehen. Und dann? Wird wahrscheinlich gekündigt… Ich würde es mit einem vernünftigen Gespräch versuchen. Ruhig kämpfen! Wie du es wirklich durchziehst, hängt auch ein bisschen von der Größe der Firma ab. In einer kleinen Fitrma wird sicherlich anders reagiert als bei einem großen Unternehmen.
Wenn der Chef dich nicht mehr gemäß Arbeitsvertrag beschäftigen kann, soll er dir kündigen. Dann kannst du klagen. Und dir vor allem in Ruhe einen Job suchen, wo dir das nicht passiert.
Ich wünsche dir viel Erfolg und glück! Toi,toi, toi! Gruß Brigitte
Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde auf jeden Fall erst einmal ein Gespräch suchen.
Gruß Hummel2011
Vielen Dank für deine Antwort.Das hilft mir schon mal weiter. Gruß Hummel2011
Vielen Dank für deine Antwort.Das hilft mir schon mal weiter. Gruß Hummel2011.