Ein Arbeitgeber traut dem teilbeschäftigten Mitarbeiter nicht, ob er seine Arbeitszeit leistet (teilangestellt im kirchlichen Bereich, wo Arbeitsbeschreibungen fließend sind). Der Arbeitgeber verlangt nun, dass der AN seine gesamten, Stunden, Minuten auflistet. Dabei will er dieses über ein viertel Jahr machen lassen. Dies ist ein irrer Aufwand. Gibt es gesetzlich eine zeitliche Begrenzung für einen solchen Arbeitszeitnachweis (jemand sagte: 3-4 Wochen wären das Maximum) und wenn ja, wo steht das?
In anderen Firmen hast du so eine Zeiterfassung ein Leben lang…
Dies ist ein irrer Aufwand.
Dann würde ich persönlich auch täglich diese irren Aufwand ebenfalls in meiner Arbeitszeit ausführen und selbstverständlich auch dokumentieren.
Ansonsten siehe mein Vorschreiber.
meint
Bröselchen
Ein Arbeitgeber traut dem teilbeschäftigten Mitarbeiter nicht,
Ist der AG nur allgemein misstrauisch oder gibts dafür bei diesem Mitarbeiter einen Grund?
Der Arbeitgeber verlangt nun, dass der AN seine gesamten, Stunden,
Minuten auflistet.
Innerhalb seiner Arbeitszeit oder in seiner Freizeit?
Gibt es gesetzlich eine zeitliche Begrenzung für einen solchen
Arbeitszeitnachweis
Nö.