Arbeitszeitnachweis

Hallo Ihr Wissende,

in bestimmten Branchen, wie z.B. Bau, müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden. Muss im Gastronomiebetrieb ein solcher Nachweis geführt werden, obwohl es in Meck-Pomm kein Tarifvertrag im Gaststättengewerbe gibt ??

Danke Euch im voraus
Arwed

in bestimmten Branchen, wie z.B. Bau, müssen
Arbeitszeitnachweise geführt werden. Muss im
Gastronomiebetrieb ein solcher Nachweis geführt werden, obwohl
es in Meck-Pomm kein Tarifvertrag im Gaststättengewerbe gibt

Hallo Arwed,

die Notwendigkeit eines Arbeitszeitnachweis ergibt sich schon aus Versicherungsgründen. Wege von und zur Arbeit sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert und die BG erhebt nach geleisteten Arbeitsstunden und Lohnsumme den Beitrag.

Bei einer Betriebsprüfung durch einen Sozialversicherer will der Prüfer die Personalkonten sehen. Dazu gehören neben dem Nachweis abgeführter Sozialversicherungsbeträge die Lohnkonten und die Arbeitszeitnachweise.

Du kommst um die Führung von Arbeitszeitnachweisen nicht herum. Weil ich den Sand im Getriebe durch handschriftliche Nachweise nur zu gut kenne, empfehle ich die Anschaffung eines elektronischen Systems, z. B. TripleCard von Towitoko mit einem Magnetkartenleser. Das kostet insgesamt nur wenige 100 Euro und Du kannst dafür bestens einen ausrangierten 386er PC verwenden. Die Mitarbeiter (lohnt sich schon bei nur einem Mitarbeiter) müssen beim Kommen und Gehen sowie bei außerplanmäßigen Unterbrechungen ihre scheckkartengroße Karte in ein Terminal stecken. Den Rest macht der PC - einmalige Einrichtung vorausgesetzt - und schon hast Du die Zeiterfassung, unbestechlich und jederzeit nachweisbar. Und glaube mir bitte: Die automatische Zeiterfassung erspart auch manche unerquickliche Diskussion mit den Beschäftigten.

Gruß
Wolfgang