Arbeitszeitrecht- was genau heißt das?

Hallo,
man stelle sich den Fall vor, daß in z.B. in einem Altenheim zwischen 6:00 und 22:00 Uhr gearbeitet würde und zwar 8 Stdn. täglich 10 bzw. 11 Tage hintereinander. Dann hätte er jeweils 5 Tage frei und dann wieder 10 oder 11 Tage incl. Wochenenden, Feiertagen usw. Wäre so etwas nach der AZO zulässig, wenn es denn das ganze Jahr über (außer dem Jahresurlaub) so weiter ginge oder wären bestimmte Zeiten zu beachten. Eine Auskunft wäre sehr hilfreich.

Danke und viele Grüße
Carlo

Hallo Carlo,
für den Pflegebereich gibt es mehr Ausnahmen als Regelungen im Arbeitszeitgesetz.

Arbeitszeitgesetz:
§ 11 Ausgleich fürSonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

Wenn das eingehalten wird (ich bin zu faul um das auszurechnen), dann spricht nichts dagegen.

§11 (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 (höchstens 8h, mind. 11h Pause zwischen den 8h Arbeit, mind. 30min Pause innerhalb der 8h) entsprechend, jedoch dürfen durch
die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 7 bestimmten Höchstarbeitszeiten
und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

Das trifft zu, da nicht mehr als 8h gearbeitet wird und die Pause mindestens 11h beträgt.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb
eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag
haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren
ist.

Auf einen Sonntag mit Arbeit kommen höchstens 11 Tage mit Arbeit (auf den zweiten im 11-Tageszeitraum weniger), daher ist das auch eingehalten.

Gruss

Karsten

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