Arbeitszeitreduzierung

Hallo! Ich möchte gerne meine Arbeitszeit für 6 Wochen von 38,5 auf 32,5 Stunden die Woche reduzieren.
Habe ich danach das Recht, dass ich wieder Vollzeit angestellt werde? Oder gibts es da Möglichkeiten für meinen Chef, mich auf dieser geringen Stundenzahl festzulegen?
Anderes Problem:
Mein Chef sagt, dass erst der ganze Urlaub berechnet werden muss und dann kann man Fehltage mit Überstunden verrechnen? Stimmt das? Denn so muss ich auch für kurze Arbeitstage Urlaub verrechnen die ich mit Überstunden viel vorteilhafter berechnen könnte… Ist das so rechtlich okay? Gibt es da ein rechtl.Abkommen?
Danke. LG

Hallo,
da kann ich nicht weiterhelfen, da nicht mein Gebiet.
Sorry
atsch

Das sollte man unbedingt schriftlich !!! mit dem Chef vereinbaren. Auch das man nach der Wiederaufstockung der WAZ dies wieder am selben Arbeitsplatz möglich ist - sonst kann es passieren dass die restlichen 6 Stunden irgendwo anders abgeleistet werden müssen.
Was die Freizeitentnahme betrifft hat der Chef recht, da ja der Urlaub bis Jahresende genommen sein muß. Außerdem ist es doch wohl ziemlich gleich ob Freizeit als Überstunden genommen werden oder ob es ein Urlaubstag ist. Wenn ihr einen Betriebsrat habt könnte der mit dem Chef eine Betriebsvereinbarung über eine Regelung der Freizeitentnahme vereinbaren. Es betrifft ja sicher mehr Leute im Betrieb.

Hallo,

dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

MfG

ich muss gestehen, ich verstehe das Problem nicht wirklich. Wenn die Arbeitszeitreduzierung von vornherein für nur 6 Wochen sein soll, könnte man das so auch festlegen (eventuell auch einfach mit Minusstunden, die nachgearbeitet werden oder unter Zuhilfenahme von 5 Urlaubstagen, die die 36 Minusstunden in den 6 Wochen ausgleichen), sofern der Chef mitspielt. Wenn Sie tatsächlich einen neuen Arbeitsvertrag daraus machen, dann haben Sie in der Tat nur noch einen Job für 32,5 Stunden und dann könnte das auch so bleiben, wenn Ihr Chef das so möchte.
Warum hier Urlaub neu berechnet werden muss, verstehe ich ebenfalls nicht, es sei denn, Sie würden offiziell von einer 5-Tage-Woche auf eine 4-Tage-Woche wechseln. Eine reine Stundenreduzierung führt nicht zu einem anderen Urlaubsanspruch.
Und die Frage mit der Verrechnung der Fehltage verstehe ich überhaupt nicht, insofern kann ich hierzu gar nichts sagen oder raten.

Hallo,

warum willst du überhaupt die Arbeit für einen 6 wöchigen Zeitraum reduzieren?
Macht es nicht mehr Sinn Überstunden abzufeiern?
Immerhin sind das nur 6 Wochenstunden, die bekommt man doch leicht zusammen.
Das mit dem Urlaub ist so ne Sache, wenn du im Rahmen der Verkürzung auch weniger Tag in der Woche arbeitest, dann hat der Chef recht.
Wenns generell um die gleiche Anzahl von Tagen geht ist nix mit Umrechnung!
Also überleg nochmal, der Chef muss deinem Wunsch auf Reduzierung ersteinmal entsprechen, danach muss er aber nicht wieder zurück, da er deinen Ausfall ggf. durch eine neue Teilzeitkraft ersetzen muss.

Ich hoffe dennoch geholfen zu haben.

Alles Gute in 2012

M. Neue

Hallo, diese Frage sollte besser einem Arbeitsrechtler gestellt werden. Es hat weniger mit Arbeitssicherheit zu tun. Generell kann ich auf das Arbeitszeitgesetz, auf eventuell vorhandene betriebliche Vereinbarungen und auf den Betriebsrat verweisen. Eine Arbeitszeitreduzierung kann meist nur einvernehmlich mit dem Vorgesetzten geschehen. Der betriebliche Ablauf muss es zulassen, sonst kann der Chef auf jeden Fall schon mal ablehnen. Die Verrechnung des Urlaubs ist meines Wissens ebenfalls nicht gesetzlich gereglet, sondern liegt im Ermessen des Chefs. Vielleicht konnte ich ja etwas weiterhelfen. Gruß Heja

Hallo,

soweit ich weiß, hast du keinen Anspruch, später wieder in Vollzeit angestellt zu werden.
Wie Überstunden und deren Verrechnung gehandhabt werden, sind meines Wissen nach Firmeninterne Regelungen. Es gibt sogar Verträge, bei denen es heißt „Überstunden sind mit dem Lohn abgegolten“. Da bekomment man weder einen Zeitausgleich noch Geld.

Mehr Infos kann dir sicher deine zuständige Gewerkschaft geben,
Viel Glück

  1. Sorry, dass ich jetzt erst antworte, aber ich hatte bis heute Urlaub.
  2. Sorry, dass ich Dir in diesem Fall nicht wirklich helfen kann, da ich hier arbeitsrechtlich überfragt bin ;-(
    Leider - aber trotzdem schöne Grüsse!

hallo,
Reduzierung wenn möglich in der Abteilung und mit deinem Vorgesetzten auch genehmigt.
Einstellung auf Vollzeeit, dass Recht auf Beschäftigung ja auch in einem anderem Bereich dann möglich auch mit der geringeren Zeit möglich. Ein komplett wieder Einstieg in die altePosition wird meistens nicht mehr möglich sein - Firmenabhängig.
Mit den Urlaubstagen solltest du dich an den Betriebsrat oder auch persoalabtteilung wenden.
das ganze natürlich ohne Gewähr - da keine Rechtsberatung so möglich.
Gruß, Wolle