Hallo,
ich befinde mich zur Zeit noch in der Elternzeit. Nun steht die Entscheidung an, ob ich wieder anfange oder nicht. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, das meine Stelle von 38Std/Woche auf 23Std reduziert wurde und noch auf 20std reduziert werden soll.
Meine Frage: Habe ich Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit 38Std? Wenn mein Arbeitgeber mir diese Stelle nicht geben kann oder will muss er mir bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung zahlen. Eine 20Std wäre mir aus finanzieller Hinsicht zu wenig und ich hatte ja schließlich eine Vollzeitstelle.
Wäre super wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte. Vielleicht wirklich jemend der sich damit auskennt.
Danke lg
Kathrin
Hallo Kathrin,
solange Du in Elternzeit bist, darfst Du vom Gesetz her max. 30 Stunden pro Woche arbeiten, d.h. eine Vollzeitstelle in der Elternzeit ist nicht möglich.
Nach der Elternzeit hast Du Anspruch auf eine volle Stelle, wenn Du dies auch vor der Elternzeit hattest. Wenn deine Stelle hierfür nicht mehr zur Verfügung steht, muss der der AG normalerweise eine ähnliche Stelle anbieten.
Hier empfiehlt es sich, nochmal einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen.
LG Schneemaus
Durch die Elternzeit wird der Arbeitsvertrag nicht geändert, d.h. er gilt unverändert weiter. Wenn der Arbeitgeber das nicht sicherstellen kann, muss er eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung oder Änderungskündigung aussprechen - beides natürlich unter Einhaltung aller Bedingungen, die für eine Kündigung gelten. Ob es eine Abfindung gibt, ist Verhandlungssache.