Angenommen jemand arbeitet in einem Unternehmen 5 Tage die Woche. Die Arbeitszeit läge bei einem 10 h Tag wobei 1 h Pause am Stück ist. Freitags wäre die Arbeitszeit 7.5 h ohne pause.
nun würde sich mit einem neuen vertrag die arbeitszeit insofern ändern dass die pause um eine halbe Stunde gekürzt würde, der Rest bliebe.
Ist das rechtens? Es handelt sich um einen bürojob.
Einen Betriebsrat gäbe es nicht, einen Tarifvertrag auch nicht. Die wöchentliche Arbeitszeit wäre nur vor Vertragsbeginn mündlich auf 40 Woche vereinbart. Im Vertrag stünde nichts
Da fallen mir mehrere Sachen auf:
- Egal wie ich rechne, ich komme immer auf mehr als 40h pro Woche.
- Die Arbeitszeiten liegen außerhalb dessen, was nach Arbeitszeitgesetz erlaubt ist.
- Die Pausenzeiten sind unerlaubt kurz.
Der Arbeitgeber macht sich hier mindestens einer Ordnungswidrigkeit schuldig.
- Ein Arbeitsvertrag, der die Arbeitszeit nicht regelt, ist unbrauchbar. (OK, mir würden schon Dinge einfallen, wozu man den benutzen kann, das geht aber mehr so in Richtung Körperhygiene nach [zum Abdruck in öffentlichen Foren ungeeignet].)
Zu Punkt 2 … was wäre erlaubt?
Zu Punkt 2 … was wäre erlaubt?
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
und
"Zitat: Das Arbeitszeitgesetz hat nichts
dagegen, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert
wird – unter einer wichtigen Voraussetzung: Die über acht
Stunden hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden.
Und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten
sechs Monate. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von
sechs Kalendermonaten länger als acht Stunden pro Werktag
arbeiten. Zitatende
Quelle: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publi…
Seite 11
6-Tage-Woche
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html:
"Zitat: Das Arbeitszeitgesetz hat nichts
dagegen, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden
verlängert
wird – unter einer wichtigen Voraussetzung: Die über acht
Stunden hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden.
Und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten
sechs Monate. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von
sechs Kalendermonaten länger als acht Stunden pro Werktag
arbeiten. ZitatendeQuelle:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publi…
Seite 11
Wobei das ArbZG von einer 6-Tage-Woche ausgeht und somit im Durchschnitt 48 Std. pro Woche erlaubt sind.
&Tschüß
Wolfgang
Gibt es denn konkrete Aussagen bei einer 5-Tage-Woche? Die zu einer 6-Tage-Woche habe ich auch gefunden, ich weiß aber nicht, ob diese 10 Std. Regelung auch bei 5 Tagen gelten würden?
Servus,
beides steht in dem Broschürchen, das Du verlinkt hast:
8 h werktäglich sind 6 * 8 = 48 h wöchentlich, somit bei fünf Tagen 9,6 h / Tag.
10 h werktäglich sind 80 h wöchentlich, somit bei fünf Tagen 16 h / Tag. Hier greifen dann allerdings limitierend die mindestens 11 h Ruhezeit, die nicht „irgendwann später“ nachgeholt werden können.
Schöne Grüße
MM
Moin
10 h werktäglich sind 80 h wöchentlich,
Naja, schon eher 60H.
somit bei fünf Tagen
16 h / Tag.
Hier also 12, wenn dem nicht grundsätzlich §3 ArbZG entgegenstehen würde.
Gruß
TET
Die Rache des hinkenden Büffels
Ei drum,
kam mir doch ein bissle lang vor.
Als wir beim Einmaleins den Zehner hatten, war ich hoffärtig genug, dass ich meinte, man müsste den eh nicht lernen, weil man ihn bloß grad so hinschreiben kann. Das ist jetzt die späte Rache dafür.
Schöne Grüße
MM