Arbeitszeitregelung 450€

Hallo, ich habe 450€ Mitarbeiter/in meine Persobuchhaltung sagt mir, das ich wenn ich den Leuten 10 Std./Wo. im Vertrag schreibe, diese mind. 80% sprich 8 Std. arbeiten müssen…stimmt das? Was ist wenn die Mitarbeiter aber selber ned soviel arbeiten können bzw. durch Schichten in der einen Woche können in der anderen nicht?.. Ich dachte wenn ich 450€ Kraft habe, dann dürfen Sie bis max 450€ arbeiten…darunter ist es egal :frowning: Ebenso wenn ich im Vertrag 4x2,5 Std. stehen habe, muss ich dann in der Stundenliste 4x2,5 Std. aufgliedern oder kann ich dann auch wenn die Person 2x5 Std. gearbeitet hat auch 2x5 Std. eintragen …ich blick da nicht mehr durch :-((((
Danke für die Hilfe

Hallo,

auch du als Arbeitgeber solltest Dich damit beschäftigen, daß sog „Mini-Jobber“ keine Leibeigenen, sondern arbeitsrechtlich stinknormale Beschäftigte mit allen Rechten und Pflichten sind. Hast du denn Deinen Mini-Jobbern auch bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt?

Weil diese Mini-Jobber grundsätzlich normale AN sind, gilt auch der „Annahmeverzug“ nach § 615 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Deine Personalerin hat deswegen grundsätzlich, aber nicht im Detail recht.
Wenn Du 10 Std./Woche vereinbart hast, mußt du diese 10 Std. auch jede Woche einfordern. Tust Du das nicht, hat ein AN trotzdem Anspruch auf Vergütung für die vereinbarte Arbeitszeit.

Eine Flexibilisierung kannst Du nicht rechtswirksam einseitig anfordern, sondern nur dann,

  • wenn sie so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde
  • wenn es eine betriebliche Regelung, zB eine Betriebsvereinbarung mit dem BR, zur flexiblen Arbeitszeit gibt
  • oder wenn sich beide Seiten, AG und AN, einvernehmlich im Einzelfall einigen.

Allerdings kann auch ein AN ohne Regelung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht einfach die Arbeit ganz oder teilweise verweigern.

Aber das hier

zeigt, daß Du keine Ahnung von der Materie hast, denn das ist einfach nur Quatsch.

&tschüß
Wolfgang

Dann hast du die auch 10 Stunden in der Woche zu beschäftigen und zu bezahlen.
Hast du nicht genug Arbeit für die, dann ist das dein unternehmerisches Risiko und du musst sie trotzdem bezahlen.

Es gibt die Möglichkeit der „Arbeit auf Abruf“ - aber das hast du ja anscheinend nicht mit deinen Angestellten vereinbart. Einlesen kannst du dich hier:


Für die Vertragsgestaltung würde ich mir dann aber doch einen Rechtskundigen dazu holen.
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Sorry das ich in der Materie nicht bewandert bin.

Vielen Dank

Vielen Dank, da werde ich mit meiner Lohnbuchhaltung sprechen :slight_smile:

Hallo,

solltest du aber sein, da Du als Arbeitgeber im Zweifelsfall auch für die Einhaltung verantwortlich bist und haftest, oder Du hast jemanden, der sich damit wirklich auskennt´.
Auch bei einer Lohnbuchhalterin kann man nicht unbedingt vertiefte Kenntnisse des Arbeitsrechts voraussetzen.

&tschüß
Wolfgang

Arbeiten da Arbeitsrechtler?

Wenn du mit deinen Angestellten neue Arbeitsverträge abschließen möchtest, sollten diese von jemanden erstellt werden, der sich mit dem TzBfG gut auskennt.

Wenn deine Mitarbeiter bisher nicht gemeckert haben, dass du sie vertragswidrig behandelst, könnten diese ja auch mit den neuen Verträgen einverstanden sein.