Arbeitszeitregelung bei Nachtbereitschaft / Vertragsänderung

Liebe Freunde,

man stelle sich vor, ein Freund von mir würde in einer Instution arbeiten bei welcher es eine sogenannte Nachtbereitschaft gibt. Der Freund müsste vor Ort (also in der Institution) sein, jedoch nur in Bereitschaft. Er hätte auch die Möglichkeit zu schlafen. Nun war die bisherige Regelung (vertraglich) so, dass dem Freund die abgeleistete Zeit abzüglich einer Pausenzeit voll angerechnet wurde. Nun hat der Arbeitgeber *tolle* Ideen und würde mit dem Arbeitnehmer diese vertragliche Regelung gern ändern wollen. Der Arbeitgeber hätte die Vorstellung, diese Regelung zu kippen. Er würde für 8,5 Stunden vor Ort nur 1,7 Stunden anrechnen wollen. Könnte der Arbeitgeber dies ohne Weiteres tun? Welche Rechte würde mein Freund haben. Was würde das Arbeitsgesetzbuch zu so einem drastischen Einschnitt. Müssten nicht auch Bereitschaftszeiten vor Ort (wie bisher) voll angerechnet werden, da mein Freund ja nicht über diese Zeit verfügen kann, was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Mein Freund hat auch den Eindruck, er würde unter Druck gesetzt bezüglich seines Arbeitsverhältnisses, wenn er sich nich darauf einlassen würde.

Hoffentlich weiß Eine® was … mein Freund wäre sicher sehr dankbar.

Grüße an Alle die hier Gutes tun … der Ghost

Hi, dann soll er dem AG mal das:
http://www.juraforum.de/lexikon/bereitschaftsdienst unter die Nase halten.
Bschnitt: Bereitschaftsdienst-Vergütung.
MfG ramses90

Danke Ramses … hilft meinem Freund erstmal weiter! Gibt es zu diesem Thema schon Gerichtsurteile auf welche man sich beziehen kann?

MfG der ghost

Danke Ramses … hilft meinem Freund erstmal weiter! Gibt es
zu diesem Thema schon Gerichtsurteile auf welche man sich
beziehen kann?

Hi, da brauchts kein Gerichtsurteil, das wurde 2004 ins Arbeitszeitgesetz integriert das wurde auf einen Entscheid des EuGH von 2000 und dem Urteil des BAG von 2003 vollzogen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst
MfG ramses90

MfG der ghost