Ich bin angestellt bei der Stadt als Erzieherin in einer Ganztagsschule im Hort für 30 Stunden die Woche. Ist es rechtens das meine Arbeitzeit geteilt von 6 Stunden geteilt wird? Z.B. Dienst von 8.00- 10.00 und dann von 11.30- 16.30 Uhr?.( Dies wurde angeordnet um bei den Lehrern im Unterricht zu helfen und nachfolgende Hofpausen abzudecken. )
Hallo kimi2001,
mein Rechtsempfinden sagt mir, dass du da über den Tisch gezogen wirst (was aber höchstens einen Anfangsverdacht begründet). Inhaltlich kann man deine Frage ohne Einsichtnahme in deinen Arbeitsvertrag nicht beantworten. Ich würde so vorgehen:
Schau in deinen Arbeitsvertrag und in den Tarifvertrag ob es dazu konkrete Regelungen gibt. Dann bitte deine Schulleitung um Auskunft, auf welcher rechtlichen Grundlage sie diese Anordnung getroffen hat. Erst danach kannst du beurteilen, ob sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnt.
Grüße aus Münster
Peter
Hallo Kimi
Da sich auf dem Arbeitsmarkt sehr schnell und viel verändert, kann ich Dir keine genaue Auskunft geben. Frag doch mal beim Arbeitsamt nach. Schau mal in Deinen Vertrag, was dort festgelegt ist. Normal finde ich das nicht. Du hast ja auch keinen Anspruch, bei 6 Stunden, auf Pause.
L-G-
Bebby
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Die Arbeitszeiten sind auf jeden Fall in Ordnung. Wichtig ist, dass nicht länger als 6 Stunden am Stück gearbeitet wird, danach muss eine Pause gewährleistet sein.
Herzliche Grüße,
Stefanie Hettich
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Hallo kimi2001,
bei uns in der Gegend gibt es auch ein Internat, in dem die Erzieherin geteilte Dienste arbeiten. Bei Vertragsabschluss verpflichten sie sich auch darauf.
Meiner Meinung nach ist es rechtens.
Viele Grüße Moni
Hi,
ich kann dir nicht sagen, ob es rechtens ist.
War es denn nicht klar beim Vorstellungsgespräch, wie deine Arbeitszeit ist???
Wenn sie dir da gesagt haben, dass du 30 Std arbeitest und deine Arbeitszeiten die sind, die du mir geschrieben hast,dann denke ich, dass es rechtens ist.
Tut mir leid, dass ich dir nicht so gut helfen kann.Frag doch mal einen Experten aus dem Bereich Arbeitsrecht.
Liebe Grüße
Hallo Kimi, von solchen Sachen habe ich schon öfters gehört. Ob es erlaubt ist, weiß ich nicht. Jedenfalls ist es mies und fällt in die Kategorie Ausnutzung und Ausbeutung von Angestellten.
Es ist bestimmt von deinem Arbeitsvertrag abhängig.
Unterschreibe auf keinen Fall eine Zustimmung und erkundige dich ganz genau.
Arbeite zu diesen Zeiten nur unter Vorbehalt (evtl. schriftlich).
Längeres arbeiten zu diesen Bedingungen kann als Einverständnis gewertet werden.
Viel Glück, Susanne