Arbeitszeitverkürzung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin 4 Jahr im Betrieb,60 Jahre alt. Soll jetzt mir überlegen, wie ich kürzer arbeiten kann, wg. Übernahme des ausgelernten Azubis und einer Neueinstellung eines Azubis. Alle kann er nicht bezahlen. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Was kann passieren, da ich nicht kürzer treten möchte?

Hallo,
grundsätzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit erbracht und bezahlt wird.
Abweichende Regelungen könnten allenfalls auf Basis eines Tarifvertrages infrage kommen.

Will man Sie zwingen, kürzer zu arbeiten, müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausprechen, gegen die Sie sich rechtlich wehren könnten.

Gruß
Martin

Vielen Dank für Ihre Auskunft. Einen schönen Abend. Kahlan