Guten Morgen, da hat jemand einen befristeten Arbeitsvertrag der noch bis zum 30.11.13 läuft, er unterliegt keinem Tarifvertrag.Er hat mit 19 Stunden angefangen, seit Januar 12 arbeitet er 29 Stunden, dieses wurde auch vertraglich festgehalten.Jetzt möchte sein Chef, dass er wieder auf Teilzeit kürze damit noch zusätzlich jemanden in Teilzeit eingestellt werden kann. Ist das vom Chef so erlaubt? Lieben Dank für Eure Antworten.
Hallo
Da müssen wir wohl erst einmal einiges aufdröseln…
Also, wenn ich das richtig verstehe, arbeitete der AN bereits befristet zunächst mit 19 Stunden / Woche, was dann während der Befristung auf 29 Stunden / Woche abgeändert wurde.
Frage 1:
Nun wäre erst einmal interessant, ob der (letzten) Befristungsabrede ein sachlicher Grund zugrunde liegt oder ob es sich um eine reine Zeitbefristung handelt?
Frage 2:
Wie groß ist der Betrieb?
Zur Frage an sich:
Jetzt möchte sein Chef, dass er wieder auf Teilzeit kürze damit noch
zusätzlich jemanden in Teilzeit eingestellt werden kann. Ist das vom
Chef so erlaubt?
Zunächst einmal ist es immer erlaubt, etwas zu möchten. Ein Rechtsverstoss liegt demnach nicht vor. Sofern AG und AN aber nicht das gleiche möchten und der AG seinen Willen aber durchsetzen will, müsste dieser eine fristgerechte Änderungskündigung aussprechen. Dies setzt natürlich voraus, dass der Vertrag vor Befristungsablauf überhaupt kündbar ist. Gegen eine Änderungskündigung kann der AN (abhängig von der obigen Antwort auf Frage 2) eine Kündigungsschutzklage einreichen und die soziale Wirksamkeit anzweifeln.
Dan bisherigen Angaben zufolge (abhängig von der Antwort auf Frage 1), ist es gut möglich, dass auch die Befristung an sich angreifbar ist.
Gruß,
LeoLo