Ich würde nur allzu gerne abbrechen. Aber dann stehe ich mit
einem Realschulabschlusszeugnis mit zwei 5ern und einer Menge
4er und einer abgebrochenen Lehre da. Wie soll ich da noch die
Möglichkeit bekommen, studieren zu gehen, mit solchen
Voraussetzungen nimmt mich doch niemand für eine weitere
Ausbildung und ohne die kann ich auch nicht studieren gehen,
was von Klein auf mein Wunsch war …
In anbetracht dieser Lage, scheint die Weiterführung der Ausbildung sehr sinnvoll. Obgleich natürlich gesagt werden muss, dass Leute die sowie nicht im gewählten Ausb.beruf arbeiten möchten, die Ausbildungsstelle doch bitte nicht „belegen“ möchten, da ein anderer Ausb.platzsuchender sich sicherlich gefreut hätte diese Stelle zu bekommen und jetzt was anderes macht, um sich später umschulen zu lassen. Das ist der Ausbildungswahnsinn! Leider Realität.
Zurück zu dir. Beende die Ausbildung. Die Teilzeitausbildung ist in D möglich. Es muss berechtigtes Interesse vorgetragen werden. Die Ausbildungsziele werden dann immer noch erreicht. Es kommt auf die Disziplin des Azubi an. Es ist zwar richtig, das die eigentliche Ausbildung im Betrieb stattfindet und die BS ergänzend wirkt. Aber nicht auf jeden Betrieb trifft dies zu, insbesondere wenn die Azubis als „Arbeitsroboter“ gebraucht werden und lediglich mal eben die Themen der BS in der Folgewoche ins Ausbildungsheft eingetragen werden. Denn so sollte es eigentlich nicht. Auch das ist aber Realität, leider.
Bei einer solchen Ausbildung, reicht es im Grunde, wenn der Azubi die BS besucht und sonst in TZ mal im Ausb.betrieb reinschaut und seine Prüfung immer noch schafft.
Natürlich kommt es hier auch auf den Beruf, ob es eher ein theoretischer (ReNo) oder praktischer (Steinmetz) Beruf ist.
Mit meiner Ärztin konnte ich darüber leider noch nicht
sprechen, den ersten Therapie-Termin habe ich erst in zwei
Wochen.
Zur Entscheidung wird hier sicherlich ein ärztliches Gutachten von Nöten sein. Insofern hängt es (vorab) davon ab, ob die Ärztin dies aus medizinischer Sicht für notwendig hält und bei Fortführung der dauernden Belastung sogar für Gesundheitsgefährdend.
Es gibt auch AN die aus psychischer Krankheit nur ein paar Stunden arbeiten können. Nützt nur etwas, wenn der AN schon im unbefristeten AV ist. Denn mit sowas findet keiner einen Job, das ist klar.
Fraglich ist aber auch, ob du später der Belastung (Studium/Arbeit) gewachsen bist.
Wenn es gegenwärtig „nur“ am Ausbildungsbetrieb liegt, weil dort der Ausbilder Sklaventreiber heißt, wäre ggf. auch ein Ausb.platzwechsel zu überdenken.
MfG