arbeitszeitverkürzung von 40 std auf 30 std

hallo
meine freundin arbeitet bei spielemax als verkäuferin mit einem flexiblen arbeitsvertrag ( zwischen 30 und 40 std. arbeiten die woche ) seit august 2007 ( also seit ihrer einstellung ) immer als vollzeitkraft ( 40 std . ).
heute sagte sie mir , das sie ab morgen nur noch 30 std arbeiten darf ! der betriebsrat sagte , da kann man nichts machen und sie sollte die füße stillhalten damit sich nicht die fronten verhärten .
meine frage ist jetzt , kann man sie von heute auf morgen einfach von 40 auf 30 std die woche runtersetzen ? gibt es nicht etwas wie gewohnheitsrecht oder so was ähnliches ? das ist von heute auf morgen 1/4 ihres gehaltes was sowieso nicht viel ist . ich würde mich freuen wenn man mir hier helfen könnte , damit ich sie unterstützen kann .

vielen dank im voraus : jens

Hallo,
Gewohnheitsrecht gibt es mEn nicht. Ohne genauere Angaben vom Arbeitsvertrag kann ich hier nicht viel sagen. Ich denke, wenn aber der Betriebsrat rät, es hinzunehmen, wird es in Ordnung sein. Zur Not hilft auch eine Rechtsberatung beim Arbeitsgericht.
sorry, dass ich nicht helfen konnte
nicky

Hallo Jens,
es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht.
Hier wäre durch eine Rechtsberatung zu prüfen, ob dies mit dem Arbeitsvertrag konform geht und ob hier eine „betriebliche Übung“ greift. Dies kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft wenn man Mitglied ist.

Hallo Jens,

da deine Freundin einen flexiblen AV unterschrieben hat, werden ihre Stunden gottseidank erst jetzt auf das absolute Mindestmaß des Vertrages gesenkt.

Dagegen kann man nichts machen. Sie sollte froh sein, dass sie ihre Arbeit behält. Wenn sie einige Zeit (nach 1 Monat) 30 Std gearbeitet hat, sollte sie meiner Meinung nach in einem freundlichen Gespräch ihren Vorgesetzten darauf hin weisen, dass Sie daran interessiert ist, wieder 40 Std zu arbeiten. Sie bittet darum, dann nicht vergessen zu werden.

Alles Gute!
Susanne

Hallo Jens,

ich persönlich sehe hier das Problem deiner Freundin darin das sie einen flexiblen Arbeitsvertrag hat. Allerdings müßte man den Vertrag erstmal sehen.
Ich würde den Betriebsrat ansprechen und erstmal herausfinden ob sie die einzige ist die zurückgesetzt wurde, im weiteren warum. Sollte es dem Unternehmen schlecht gehen wäre evtl. eine Betriebsvesammlung eine Idee um die Mitarbeiter zu informieren.
Ich möchte Dir den Tipp geben seuch bei einer Gewerkschaft (Die machen Rechtsberatung) oder einem Anwalt schlau zu machen und den Arbeitsvertrag deiner Freundin mitzunehmen. Vielleicht finden die ein Schlupfloch.

Wünsch Euch viel Glück bei Eurer Recherche.

Viele Grüße
Babsi

Hallo Jens,
ich denke die Frage ist schnell beantwortet, denn das Wort „flexibel“ in dem Arbeitsvertrag Deiner Freundin sagt eigentlich schon alles dazu aus.
Sie wird das wohl oder übel so hinnehmen musen, es sei denn in ihrem Arbeitsvertrag sind gewisse Ausnahmen bzw. Einschränkungen deutlich fixiert.
Gruß
Peter

Hallo Jens,
eigentlich wäre eine Arbeitszeitverkürzung nur möglich mit einer Änderungskündigung und dann auch nicht von heute auf morgen, sondern unter Einhaltung der „normalen“ Kündigungsfrist, wie sie auch bei einer Kündigung wäre.
Aber, da es sich hier um einen flexiblen Arbeitsvertrag 30-40 Stunden handelt, bin ich der Meinung, das die Herabsetzung auf 30 Stunden, wie im vorliegenden Fall auch rechtlich sicher ist.
Eine Herabsetzung unter 30 Stunden würde nicht so einfach möglich sein.
MFG

Hallo,

wenn der Arbeitsvertrag flexibel ist, dann ist nichts zu machen, abgesehen davon dass der Arbeitgeber an längeren Hebel sitzt.

Gruß
Marinel

Hallo,

da kann ich dir leider nichts zu sagen. Aber meines Wissens ist das so, dass wenn sie einen Vertrag über die 40 Stunden hat, sie nicht ohne weiteres runter gesetzt werden kann. Dann muss es einen Änderungsvertrag geben. Die Frage ist ja auch, warum wird sie auf 30 Stunden gesetzt? Ist die Auftragslage schlecht, kann der Arbeitgeber , glaube ich, schon so reagieren. Aber sicher weiß ich das natürlich nicht. Ist sie in einer Gewerkschaft? Dann soll sie da mal nachfragen, sonst einen Anwalt nehmen.

Gruß tufffel

Hallo Jens,
sorry, das ich erst jetzt antworte, hatte einfach keine Zeit. Der Arbeitsvertrag sagt 30 bis 40 Stunden. Auch wenn Ihre Freundin seit August 2007 immer Vollzeit arbeitete, kann der Arbeitgeber sagen ab dann arbeiten Sie nur noch 30 Stunden, denn der Arbeitsvertrag sagt es sind auch 30 Stunden möglich. Eine Ankündigungsfrist wäre fair, aber aus meiner Sicht nicht notwendig.
Gruß
Jürgen

leider im Urlaub

Bestimmt ist das nicht rechtens. Frage aber lieber einen Experten.