Arbeitszeitverlängerung

Hallo,
Wer kann mir helfen betrifft Arbeitzeitverlängerung von 37 Std auf 42 Std ohne Lohnausgleich.
Ich bin 55 Jahre und möchte Wissen ob ich mich dagegen wehren kann, ohne meinen Job zu riskieren.
Es gibt in unserer Firma keinen Betriebsrat mehr.

Hallo
rechtlich ist dies sehr bedenklich.
Ob Sie Ihren Job verlieren werden, wenn Sie dagegen vorgehen, dass kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
MFG
Marcjue

Hallo,

das kann man so auf die Schnelle nicht beantworten. Gibt es einen tarifvertrag? Was steht im Arbeitsvertrag? Warum wurde dieArbeitszeit heraufgesetzt?

Viele Fragen im Vorfeld! Lassen Sie sich von einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht beraten. Eine Erstberatung ist nicht teuer. In einigen Städten gibt es sogar kostenlose Erstberatungen!

MfG

Hallo,

bedaure, ich bin damit überfragt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
Frage 1: Bist du in der Gewerkschaft?
Frage 2: Was steht im Arbeitsvertrag?

Greetz Nordi

Hallo Machatsch,
ja, da hast Du wirklich ein Problem. Grundsätzlich hast Du einen Arbeitsvertrag, der Dich verpflichtet 37 Std. zu arbeiten. Dafür wirst Du bezahlt. Also gilt erst einmal dieser Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber kann Dir in diesem Fall nur einen neuen Arbeitsvertrag anbieten, der eine Arbeitszeit von 42 Std. beinhaltet.
Nun mußt Du entscheiden, ob Du diesen Vertrag annimmst oder eben nicht.
Sagst Du dazu „NEIN“, mußt Du damit rechnen vom Arbeitgeber „Betriebsbedingt“ gekündigt zu werden.
Dir bleibt dann nur der Weg zum Arbeitsgericht.
Gruß, Kaktus*1

Hallo,
bitte erst mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen, was dort steht. Dann prüfen, ob eine tarifvertraglich Bindung besteht.
Ohne weitere Detail ist hier schwer eine Auskunft zu geben. Ein guter Tipp: wählt wieder einen Betriebsrat.

Gruß Svalroph

Hallo,

es ist leider so, dass die Arbeitgeber willkürlich solche Maßnahmen ergreifen, aber normaleweise ab 55 ist man unkündbar, es sei denn der Artbeitgeber Grunde findet um Sie los zu werden. Denken Sie daran dass sie am kürzere Hebel sitzen und leider müssen Sie dass hinnehmen oder landen sie in Hartz IV später, es ist ihre Entscheidung.

Wenn sie in Gewerkschaft sind, können dort Rat holen, aber ausbaden müssen Sie alleine.

Es kann dass die Masnahme befristet ist.

Gruß
Marinel 1

Wenn der Arbeitsvertrag regelt, dass die Arbeitszeit 37 Stunden pro Woche beträgt (entweder durch ausdrückliche Regelung im schriftlichen Vertrag oder durch entsprechende langjährige Handhabung), gilt das bis der Vertrag geändert wird. Geändert wird der Vertrag durch einvernehmliche Regelung oder durch eine Änderungskündigung, also einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, etwa des Inhalts: „Hiermit kündige ich den bisherigen Arbeitsbvertrag (37 Wochenstunden) und biete gleichzeitig die Fortsetzung unter geänderten Bedingungen (=42 Stunden) an.“ (Gegen eine Änderungskündigung kann man sich wehren, indem man über eine Kündigungsschutzklage prüfen lässt, ob sie „sozial gerechtfertigt“ ist.) Solange keines von beiden erfolgt, beträgt die Arbeitszeit 37 Stunden. Wenn du dennoch (auf Anordnung) mehr arbeitest, leistest du „Überstunden“ oder „Mehrarbeit“. Ob hierfür ein Vergütungs- oder sonstiger Ausgleichs-Anspruch besteht, regelt der Arbeitsvertrag. Wenn du nicht „mehrarbeitest“ und der Arbeitgeber infolgedessen das Gehalt kürzt, wäre das rechtswidrig und du müsstest die Gehaltsdifferenz einklagen. Soweit der gute Teil der Nachricht.
Das Problem ist, dass man als Arbeitnehmer ganz grundsätzlich am kürzeren Hebel sitzt, insbesondere, wenn es keinen Betriebsrat gibt, denn ein Arbeitgeber kann jederzeit eine Kündigung aussprechen. Der Arbeitnehmer ist dann erstmal „draußen“, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig sein sollte. Der Arbeitnehmer muss dann nämlich über eine Klage beim Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen, was zwar oft, aber nicht immer geschieht.

hallo machatsch,
ohne einen betriebsrat hast du keine möglichkeit dich dagegen zu wehren.
wenn du aus privaten gründen dringend die 37h - woche benötigst, solltest du ein sachliches gespräch mit deinem chef /-in führen, es sollten schon wichtige gründe sein !
mfg
brase

im grunde ist alles hier schon gesagt was zu sagen ist… Arbeitsvertrag hin oder her, ja oder nein ist ansich vollkommen egal… deine arbeit muss bezahlt werden. denn der AG bekommt für deine arbeit geld… Ob du deinen arbeitsplatz verlierst ? kann sein oder auch nicht…keine arbeit ohne lohn so ist die regel…gebe dir jetzt nur nen tip. den arbeitsplatz verlieren kannst du ansich jeden tag ( wer weiss das schon)… wenn du allerdings die mehr arbeit leistest dann schreib sie dir auf … datum und wieviel std… sollte was passieren kannst du dieses beim Arbeitsgericht jederzeit nachweisen… Schreibe in diesem heft auf wann du ihm ev. gesagt hast „find ich nicht gut“ sodass er weiss das du NICHT damit einverstanden bist , auch wenn du es anschliessend machst…
Ganz zum schluss… ne patent lösung gibt es da leider nicht

Hi,
Ich will Dir gerne helfen, benötige aber noch einige Angaben:

  1. Hast Du einen Arbeitsvertrag?
  2. Wenn ja was steht da drin zur Wochenarbeitszeit?
  3. Gibt es moeglicherweise Bezug auf einen Tarifvertrag?
  4. Oder gilt für die Branche ein Flächentarifvertrag ?
  5. Wenn ja was steht im Tarifvertrag?
  6. Gibt es darüber hinaus eine schriftliche Regelung zur Arbeitszeit?
  7. Gibt es so eine Art betriebliche Übung?

Gruesse Langenberg 5