Hallo,
die Arbeitnehmerin möchte nach der Elternzeit in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen. Zwischen der Arbeitnehmerin und dem AG wurde mündlich vereinbart, dass diese ihre Stunden von Teilzeit wieder auf Vollzeit aufstocken kann.
Wie kann eine entsprechende Formulierung im Arbeitsvertag lauten, die der Arbeitnehmerin das Recht auf Verlängerung der Arbeitszeit zusichert?
Ein Verweis auf §8/9 TzBfG ist hierzu nicht ausreichend, oder?
Danke und viele Grüße
losdomingos
Hallo,
die Fallschilderung ist leider nicht ganz eindeutig.
Möchte die AN nach der Elternzeit in Teilzeit wieder einsteigen und für spätere Zeiten ein Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung ? Hier wäre ein bloßer Hinweis auf die §§ 8,9 TzBfG in der Tat wohl nicht ausreichend.
oder
möchte die AN ihre Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit wieder aufstocken ? In diesem Fall reicht der Hinweis auf § 15 Abs. 5 Satz 4 BEEG:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
&Tschüß
Wolfgang