habe schon öfters Hilfe in diesem tollen Forum gefunden und mich nun entschlossen Mitglied zu werden.
Ich habe eine Frage, welche ich auch nach ewigem gegoogel usw. noch nicht klären konnte:
AG teilt seinen Mitarbeitern mit, dass die Firma umzieht.
Es arbeiten in der Firma das Geschäftsführerehepaar sowie drei AN - A) Single, B) verheiratet + Baby und C) verheiratet + 3 Kinder unter 12 Jahren. Alle drei AN haben die gleiche Tätigkeit und vertreten sich gegenseitig bei Urlaub oder Krankheit. Für alle drei ist die Arbeitszeit 8 - 17:00 - ist bei allen drei aber nicht vertraglich festgehalten( 40 Std. Woche )
Für A ändert sich durch den Umzug nichts. B hat 20 min mehr Fahrtweg ( 50 min ges. )und soll ab sofort von 9:30 - 18:30 arbeiten. C hat 1 Std. mehr Fahrtweg ( 1,5 Std. ges. ) und soll ebenfalls von 9:30 - 18:30 arbeiten. Die Geschäftsführung wohnt ca. 5 min mit dem Auto von der neuen Arbeitsstätte entfernt.
Können B + C gegen die neuen Arbeitszeiten vorgehen ( Familie + neue Arbeitszeiten + mehr Fahrtweg ) bzw. wie würdet Ihr als B oder C reagieren wenn der AG nicht mit sich reden lässt und auf sein Direktionsrecht verweißt ?
Hoffe das ist nicht zu lang geworden für`s erste mal und einigermaßen verständlich geschrieben…
Vielen Dank für euere Antworten schon mal im Voraus.
Für alle drei ist die Arbeitszeit 8 - 17:00 - ist
bei allen drei aber nicht vertraglich festgehalten( 40 Std.
Woche )
Nicht im schriftlichen Vertrag oder gar nicht? Mündliche Vereinbarungen zählen ja auch.
Können B + C gegen die neuen Arbeitszeiten vorgehen ( Familie
neue Arbeitszeiten + mehr Fahrtweg ) bzw. wie würdet Ihr als
B oder C reagieren wenn der AG nicht mit sich reden lässt und
auf sein Direktionsrecht verweißt ?
Kommt daruf an, ob und was mündlich vereinbart ist … und wie ‚‚wertvoll‘‘ diese beiden AN für den AG sind. Denn wenn da nicht noch mehr AN tätig sind, hat keiner der 3 AN Kündigungsschutz und der AG könnte darüber nachdenken, sich einfach neue AN zuzulegen.
Für alle drei ist die Arbeitszeit 8 - 17:00 - ist
bei allen drei aber nicht vertraglich festgehalten( 40 Std.
Woche )
Nicht im schriftlichen Vertrag oder gar nicht? Mündliche
Vereinbarungen zählen ja auch.
Die Arbeitszeiten von B und C wurden mündlich mitgeteilt, d.h. Arbeitszeit ist von - bis. Dies wurde vom AG so festgelegt.
Die neuen Arbeitszeiten von A wurden zwischen AG und A so vereinbart -
A ist ein „Freund“ des AG.
Können B + C gegen die neuen Arbeitszeiten vorgehen ( Familie
neue Arbeitszeiten + mehr Fahrtweg ) bzw. wie würdet Ihr als
B oder C reagieren wenn der AG nicht mit sich reden lässt und
auf sein Direktionsrecht verweißt ?
Kommt daruf an, ob und was mündlich vereinbart ist … und wie
‚‚wertvoll‘‘ diese beiden AN für den AG sind. Denn wenn da
nicht noch mehr AN tätig sind, hat keiner der 3 AN
Kündigungsschutz und der AG könnte darüber nachdenken, sich
einfach neue AN zuzulegen.
MfG
Mündliche Vereinbarunen zwischen AG und B + C gibt es keine - wie weit das nun ( seit dem Umzug ) A betrifft ( s.o. ) kann ich nicht sagen.
Ersetzbar sind B + C sicherlich ( wie die meisten AN ). Würden beide AN zeitgleich kündigen hätte der AG sicherlich erstmal ein Problem - B+C allerdings auch da beide Familie haben und beim Arbeitsamt (ALG) erstmal gesperrt wären. Eine Kündigung seitens AG ist so gut wie ausgeschlossen - wenn einem etwas nicht passt muß man eben kündigen.
Es gibt noch 3 weitere AN. Diese arbeiten jedoch nicht in der „Zentrale“ sondern sind bei Kunden im Einsatz, d.h. diese 3 AN arbeiten weit weg (ca.350 km entfernt) bei einem Kunden und haben somit mit der Firma direkt (komplett anderes Tätigkeitsfeld) nichts zu tun - ausser das sie eben AN des gleichen AG sind.
Die Arbeitszeiten von B und C wurden mündlich mitgeteilt, d.h.
Arbeitszeit ist von - bis. Dies wurde vom AG so festgelegt.
Sieht schlecht aus. Vielleicht kann man sich ja (so z.B. organisatorisch möglich) mit dem AG irgendwie einigen, dass man versetzt arbeitet. Die Hintergründe (Branche, Tätigkeiten, sonstige Umstände) sind halt nicht bekannt.
Das ist genau das Problem - AG will nicht mit sich reden lassen.
Organisatorisch wäre es kein Problem sich zu zweit ( oder auch mit A zu dritt ) abzuwechseln.
Habe auch noch was gefunden bzgl. „soziale Auswahl“ oder so - hat der AG nicht die Pflicht auch die familiäre Situation seiner AN angemessen zu berücksichtigen ? Oder kann er einfach so bestimmen wie gearbeitet wird ?
Umzug und Fahrtweg is eine Sache - aber auch noch neue Arbeitszeiten ?
Und obwohl A keine Familie hat auf die er Rücksicht nehmen muss…
Das wär ja heftig…wird wohl nicht ohne Anwalt zu klären sein…trotzdem Danke für deine Hilfe Xolophos
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Habe auch noch was gefunden bzgl. „soziale Auswahl“ oder so -
hat der AG nicht die Pflicht auch die familiäre Situation
seiner AN angemessen zu berücksichtigen?
‚‚soziale Auswahl‘‘ spielt eine Rolle bei ner Kündigung. In einer Firma, wo kein Kündigungsschutz besteht (zu wenige Mitarbeiter in diesem Fall), spielt sie keine Rolle.
Oder kann er einfach
so bestimmen wie gearbeitet wird?
Theoretisch (kann, wenn seine Öffnungszeiten sich nach Kundenbedürfnissen richten und da nützt es ihm nichts, wenn er arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeiten hat, aber in der Zeit keine Kunden kommen …