Arbeitszeitverstöße vom Arbeitgeber

Hallo

wer kann mir hier effektiv weiter helfen.

Ein Hotel verlangt von Servicekräfte Menschen ünmögliches.
Servicekräfte müssen fast Täglich ohne Pausen oder nur vietelstündiger Pauen Arbeiten.
Bei Veranstaltungen,jeglicher Art bis zu 14 oder weitaus mehr stunden bis zu 20 Stunden durch Arbeiten ohne angemessener Pausen,zum teil sogar ohne.
Elektronische,oder vom Vorgestzten zeiterfassung gibt es nicht,so daß auch kein Überstunden nachweis besteht.
Um überhaupt einen halben Tag gutgeschrieben zu bekommen müssen sie mindestens 13,5 stunden ma stück Arbeiten.
Wenn sie weitaus mehr als 16 Stunden am Stück gearbeitet haben dann bekommen sie auch nicht mehr als nur ein Tag frei.
Also überstunden gehen zu lasten der Sevicekräfte,zu mehr als 90%.
Wer jetzt denkt das sei nur ein Tag mit den mindestens 16 Stunden weit gefehlt,dies geht über drei Tage am stück,oder sogar 4 Tage für die meisten.
wer kann mjir sagen wo man solche Verstöße melden kann ohne das es im Sander verläuft,und der Betrieb ernsthaft Kontroliert wird,und auch dafür zur rechenschaft gezogen wird,damit solche massive Verstöße aufhören.

wer kennt ansprechpartner dafür in Fulda.

Für auskünfte,und ratschläge möchte ich mich schon mal Bedanken.

mfg.Terenc_Hill

Hallo,

vielleicht hilft das:
http://www.ra-grasse.de/arbeitsrecht/arbeitszeitschu…

Gruß

Hallo,

grundsätzlich bestehen folgende Handlungsmöglichkeiten:

  1. Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Pausen, Nachtruhe) bei der Gewerbeaufsicht melden gem. § 22 ArbZG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
  2. Bei fortlaufenden Verstößen kommt auch eine Strafanzeige gem. § 23 ArbZG in Betracht:
    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__23.html
  3. Anwalt aufsuchen zur Klärung der Entgeltansprüche. Dokumentiert der AG die Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß, reduziert sich die Darlegungs- und Beweislast für den AN erheblich.
  4. Betriebsrat gründen, der bei all diesen Punkten erzwingbare Mitbestimmung hat.

Anmerkung zu 1. und 2.: Anzeigeerstatter muß nicht zwingend ein direkt Betroffener sein.

&Tschüß
Wolfgang