Guten morgen zusammen,
nehmen wir mal an, dass Herr y eine neu Arbeit beginnt und den Arbeitsvertrag vor sich zu liegen hat.
In diesem Vertrag wird nicht beschrieben, wann er seine wochenarbeitsstunden (nach tvöd) zu verrichten hat. Sagt der Gesetzgeber, dass es sich dabei selbstverständlich von Mo bis Fr. handelt und man dies dann nicht extra im Vertrag verankern muss?
MfG
Hallo
In diesem Vertrag wird nicht beschrieben, wann er seine
wochenarbeitsstunden (nach tvöd) zu verrichten hat. Sagt der
Gesetzgeber, dass es sich dabei selbstverständlich von Mo bis
Fr. handelt und man dies dann nicht extra im Vertrag verankern
muss?
Nein, das sagt der Gesetzgeber nicht. Alle 7 Tage sind theoretisch denkbar.
Gruß,
LeoLo
Tachchen,
die Arbeistzeit regelt sich nach dem Arbeitszeitgesetz und hier speziell nach den Regelungen des TvÖD. Da sollte der Herr zunächst mal einen Blick reinwerfen.
Normalerweise, d.h. wenn keine Verwendung im Krankenhaus, Feuerwehr oder ähnliuchen Bereichen vorliegt, gilt hier die 5-Tage-Woche. Wann innerhalb dieser Woche gearbeitet wird, wird übllicherweise durch eine Dienstvereinbarung geregelt, die in der Behörde zwischen Dienststellenleiter und Personalrat ausgehändelt wurde. Daraus ergibt sich dann, ob feste Arbeistzeiten gelten oder z.B. Gleitzeit. Näheres sagt dem Herrn gerne die zuständige Personalstelle 
Gruß
Michael