Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

ich habe im Juni meine Ausbildung mit gutem Erfolg beendet. Meine Chefin, mit der ich mich während meiner Ausbildung schon nicht verstanden habe, hat versucht mir Steine in den Weg zu legen, indem sie bei jemandem, der mich einstellen wollte schlecht über mich geredet hat (zum Glück ohne Erfolg). Ich habe ihr, weil ich so wütend war mein Abschlusszeugnis nicht zukommen lassen. Sie weiß, wie ich bestanden habe, weil die Kammer sie kontaktiert hat und gefragt hat, ob sie in der Kammerzeitung mit genannt werden darf.

Ich habe sie nun um ein Arbeitszeugnis gebeten, doch sie weigert sich mir eins auszustellen mit der Begründung, sie hätte keine Zeugnisse von mir. Das vorläufige Zeugnis, was man bei der mündlichen Prüfung erhalt, hat sie jedoch in Kopie vorliegen. Darf sie mir die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses aus diesem Grund verweigern?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Deine Chefin ist dazu verpflichtet ein Arbeitzeugnis auszustellen und zwar ein Zeungins das positiv klingt.
Jeder hat das Recht von seinem alten Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis z bekommen und zwar ein Qualifiziertes. Außer man arbeitet nur bis zu sechs Monate glaub ich ist hier die Grenze. Darunter bekommt man kein Qualifiziertes.

Gruß
Josef Altmann

Dies ist nur ein Rat. Der Text besteht aus meiner Meinung und meinen eigenen Erfahrungen und stellt keine Beratung dar.

Auch hallo

Der Anspruch auf ein AZ ergibt sich aus §109 der Gewerbeordnung. Für Weiteres siehe FAQ:2027 (Fragen aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind übrigens unter Beachtung der FAQ:1129 zu stellen)

mfg M.L.

Sie MUSS dir ein Zeugnis schreiben.

Gruß