Arbeitszeugnis?

Hallo zusammen,

mein vorheriger Beitrag wurde gelöscht, deshalb versuche ich eine andere Formulierung:

Mal angenommen jemand war bis vor 4 Jahren Arbeitgeber. Jetzt kommt eine Person aus dem damaligen Personalstamm zu ihm und hätte gerne nachträglich ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Wie sollte sich dieser angenommene Arbeitgeber denn heute verhalten?

Hoffe diese Formulierung ist besser.

Danke für die Beiträge.
MfG
Marc

Hallo,

Wie sollte sich dieser angenommene Arbeitgeber denn heute
verhalten?

Wo genau siehst Du denn da ein rechtliches Problem?
Gruß
loderunner

Verwirkt und hier sogar verjährt (vermutlich)
Hi!

Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt gem. §§195, 199 BGB nach 3 Jahren, wobei der Beginn der Frist das Ende des Jahres ist, in dem der Anspruch entstanden ist.

Allerdings sagt die Rechtsprechung unseres BAG, dass der Anspruch auch verwirken kann, wenn der Arbeitnehmer z.B. über einen längeren Zeitraum kein Zeugnis haben will.

Der Zeitraum pendelt da allerdings zwischen 6 Monaten und 2 Jahren - was im hier vorliegenden Beispiel aber ohne Belang ist.

LG
Guido

Hallo,

Wie sollte sich dieser angenommene Arbeitgeber denn heute
verhalten?

Wo genau siehst Du denn da ein rechtliches Problem?

Hätte dieser potentielle Arbeitnehmer denn irgendwie noch einen Anspruch darauf?
Gruß
Marc

Gruß
loderunner

Hallo,

Hätte dieser potentielle Arbeitnehmer denn irgendwie noch
einen Anspruch darauf?

Nein, hat er nicht. (die Antwort von Guido ist doch da eigentlich recht gut verständlich)

MfG